Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg | |
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Staatliche Ebene | Oberste Landesbehörde |
Gründung | 1. Januar 1949 |
Hauptsitz | Hamburg |
Behördenleitung | Stefan Schulz |
Haushaltsvolumen | 15,933 Mio. EUR (2019) |
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Landesbehörde in Hamburg zur Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Seine Rechtsstellung wird durch Artikel 71 der Hamburgischen Verfassung geregelt. Er ist selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Errichtet wurde der Rechnungshof am 1. Januar 1949, der Sitz befindet sich im Dienstgebäude der Finanzbehörde Hamburg am Gänsemarkt. Präsident ist seit Juni 2012 Stefan Schulz.
Präsidenten
- Herbert Weichmann (1949–1957)
- Joachim Riehle (1957–1959)
- Hans Harder (1960–1970)
- Wolfgang Krüger-Spitta (1970–1976)
- Helmut Rademacher (1976–1984)
- Harald Schulze (1984–1992)
- Hermann Granzow (1992–1998)
- Rudolf Dieckmann (1998–2002)
- Jann Meyer-Abich (2002–2012)
- Stefan Schulz (seit 2012)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde: Einzelplan 1.01 Bürgerschaft Einzelplan 1.02 Verfassungsgericht Einzelplan 1.03 Rechnungshof Einzelplan 1.04 Datenschutz und Informationsfreiheit Einzelplan 1.1 Senat und Personalamt. In: Haushaltsplan 2019/2020. Abgerufen am 17. Oktober 2019.
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