Als Regelzug wird ein Zug bezeichnet, der nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder an bestimmten Tagen verkehrt. Dies sind Züge nach den im Jahresfahrplan (bei der ÖBB im Bildfahrplan) enthaltenen Regel-Fahrplantrassen. Bedarfszüge fallen jedoch nicht hierunter. Nicht reguläre Züge werden Extrazüge (Schweiz) bzw. Sonderzüge und Entlastungszüge (Deutschland) genannt.

Ein Regelzug unterliegt bei eigenwirtschaftlichen Verkehren den Bestimmungen des Verkehrsunternehmens und bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren den Bestimmungen des Verkehrsträgers. Er kann mit regulären Fahrkarten genutzt werden.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Deutsche Reichsbahn: Fahrdienstvorschriften (DV 408) (gültig ab 1. September 1933) §5 (2)
  2. 1 2 3 Deutsche Bundesbahn: Fahrdienstvorschrift (vom 28. Mai 1972) §3
  3. 1 2 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (gültig vom 15. Dezember 2013 an) §4 (2)
  4. 1 2 ÖBB-Infrastruktur AG: DV V3 - Betriebsvorschrift (Stand 12/2012) Abschnitt 1 Paragraph 2 Absatz 11
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