Regierungsinspektor (RI) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für das Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Sie setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Inspektor und dem Zusatz „Regierungs-“. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungsinspektor (TRI).

Besoldung

Das Amt eines Regierungsinspektors ist in Besoldungsgruppe A 9 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Von der Eingruppierung und der Laufbahngruppe entspricht der Regierungsinspektor dem Amt eines Polizeikommissars sowie den Dienstgraden Leutnant und Leutnant zur See der Bundeswehr.

Ausbildung

Regierungsinspektoren haben in der Regel den Vorbereitungsdienst (Laufbahnausbildung) für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes in Form eines Fachhochschulstudiums als Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor abgeschlossen.

Dienststellung in einer Behörde

Regierungsinspektoren sind in großen Behörden zumeist in der Funktion als Sachbearbeiter tätig. Sie können dabei als Vorgesetzte der Beamten des mittleren Dienstes fungieren.

Beförderungsämter

Aufgrund einer guten dienstlichen Beurteilung können Regierungsinspektoren befördert werden. Beförderungsämter sind Regierungsoberinspektor (A 10), Regierungsamtmann (A 11), Regierungsamtsrat (A 12) und Regierungsoberamtsrat (A 13, zugleich Endamt).

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