Regierungspräsidium Stuttgart
— RPS —

Staatliche Ebene Land
Stellung Landesmittelbehörde
Aufsichtsbehörde Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Gründung 1. Januar 1973
Vorgänger Regierungsbezirk Nordwürttemberg
Hauptsitz Stuttgart
Regierungspräsidentin Susanne Bay (Grüne)
Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch
Bedienstete ca. 2300
Haushaltsvolumen 129.344.600 Euro (Ausgaben 2023, Entwurf)
Netzauftritt rp.baden-wuerttemberg.de/rps

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg. Sie ist die Verwaltungsbehörde des gleichnamigen Regierungsbezirks. Der Sitz des Regierungspräsidiums befindet sich in der Ruppmannstraße 21 im Stuttgarter Stadtbezirk Vaihingen. Das Regierungspräsidium als Behörde ist der unmittelbaren (direkten) Staatsverwaltung zugeordnet. Der Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg sieht für das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2023 insgesamt Einnahmen von 25.548.800 Euro und Ausgaben von 129.344.600 Euro vor.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Landeshoheitszeichengesetz (LHzG) führt das Regierungspräsidium Stuttgart als Hoheitszeichen das große Landeswappen.

Organisation

Die Behörde ist organisatorisch in 8 Fachabteilungen und 61 Referate gegliedert. Der Regierungspräsidentin unmittelbar nachgeordnet sind die „Koordinierungs- und Pressestelle“, die „Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“, die „Beauftragte für Chancengleichheit“, der „Wirtschaftsbeauftragte“, die „Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit“ und der „Regionale Sonderstab gefährliche Ausländer“.

Das Regierungspräsidium umfasst 120 Berufsgruppen und zählt rund 2300 Mitarbeiter. Die Behördenleitung hat seit dem 1. Februar 2022 die Regierungspräsidentin Susanne Bay (Grüne) inne. Als Regierungspräsidentin fungiert Bay als politische Beamtin und vertritt die Landesregierung im Regierungsbezirk und ist für den Vollzug (Umsetzung) der gesetzlichen Aufgaben und der Ziele der Landespolitik verantwortlich.

Zuständigkeiten

Als mittlere Landesbehörde steht sie zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene (Land- und Stadtkreise sowie Große Kreisstädte, Städte und Gemeinden). Der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart ist mit dem gleichnamigen Regierungsbezirk deckungsgleich und erstreckt sich über elf Land- und zwei Stadtkreise. Die Zuständigkeit umfasst die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, den Hohenlohekreis, Landkreis Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, den Landkreis Schwäbisch Hall sowie die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 4,2 Millionen Einwohner (31. Dezember 2022) tätig.

Siehe auch

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Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Organigramm. (PDF; 1,4 MB) In: rp.baden-wuerttemberg.de/rps. Regierungspräsidium Stuttgart, 1. Januar 2023, abgerufen am 19. Februar 2023.
  2. 1 2 Staatshaushaltsplan für 2023/2024 – Entwurf. (PDF; 18,1 MB) Einzelplan 03 – Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. In: fm.baden-wuerttemberg.de. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, S. 83, abgerufen am 19. Februar 2023.
  3. Staatshaushaltsplan für 2023/2024 – Entwurf. (PDF; 18,1 MB) Einzelplan 03 – Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. In: fm.baden-wuerttemberg.de. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, S. 62, abgerufen am 19. Februar 2023.
  4. Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg (Landeshoheitszeichengesetz – LHzG). In: landesrecht-bw.de. juris GmbH, abgerufen am 16. Februar 2023.
  5. Die Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart. In: rp.baden-wuerttemberg.de/rps. Regierungspräsidium Stuttgart, abgerufen am 10. Februar 2023.
  6. Wir stellen uns vor. In: rp.baden-wuerttemberg.de/rps. Regierungspräsidium Stuttgart, abgerufen am 10. Februar 2023.
  7. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
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