Mit der Gründungsbulle Regimini militantis ecclesiae (dt. „Zur Regierung der Streitenden Kirche) vom 27. September 1540 wurde der Jesuitenorden durch Papst Paul III. endgültig bestätigt.

Vorgeschichte

Am 3. Mai 1539 hatten die Gefährten um Ignatius von Loyola, nachdem sie sich entschlossen hatten in einem Orden zusammen zu leben, die Ergebnisse ihrer Beratungen zusammengefasst. Die Ordensgemeinschaft nannte sich selbst „Gesellschaft (Compania de) Jesu“ und ihr Ordensgründer stellte Ende Juni 1539 die „Summa Instituti“, den Urentwurf der Ordenssatzungen zusammen.

Genehmigung

Papst Paul III. beauftragte den Dominikaner Tommaso Badia mit der Prüfung der Ordensregeln und bestätigte 1539 mündlich, nach der Befürwortung durch Badia, die Ordensgründung sowie dessen Regel. Aber erst fast ein Jahr später wurde die Bulle 'Regimini militantis ecclesiae' im Palast von San Marco ausgefertigt, in ihr wurde die „Summa Instituti“ aufgenommen.

Literatur

  • Die Regel der Gesellschaft Jesu. In: Hans Urs von Balthasar (Hrsg.): Die großen Ordensregeln. Einsiedeln 1974, S. 337–341 (deutsche Übersetzung aus dem Wortlaut der Bulle „Regimini militantis ecclesiae“).
  • Cézar de Alencar Arnaut de Toledo, Flávio Massami Martins Ruckstadter: Structure and organization of Jesuits’ Constitutions (1539–1540). In: Acta Scientiarum. Human and Social Sciences. Jg. 24 (2002), S. 103–113.
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