Das deutsche Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, kurz RJWG oder Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. Juli 1922 trat am 1. April 1924 in Kraft und regelte bis 1961 (Westdeutschland) die Jugendwohlfahrt. Seine Einführung wurde vom Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 begleitet.
Mit der Neubekanntmachung vom 11. August 1961 wurde es, neben einigen inhaltlichen Änderungen, in Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) umbenannt. 1990 wurde es vom Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII abgelöst.
In der DDR wurde es 1964 durch das Jugendgesetz abgelöst.
Literatur
- Josef Beeking: Zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922: Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt und die Caritas. Eine grundsätzliche Würdigung verbunden mit Wegweisungen für die praktische Arbeit. (= Schriften zur Jugendwohlfahrt. Band 3). 2. Auflage. Caritasverlag, Freiburg i. Br. 1925.
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. I 1922 S. 633
- ↑ Einführungsgesetz zum Reichsgesetze für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922, RGBl. I 1922 S. 647
- ↑ BGBl. I S. 1205
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