Das Rentamt München mit Sitz in München bestand von 1507 bis 1802 und war neben Landshut, Straubing und Burghausen eines der vier Rentämter des Herzogtums Bayern. Die Rentämter München und Burghausen (zusammen mit dem Ingolstädter Gezirk) bildeten dabei das „Oberland“. Das Rentamt Amberg wurde mit dem Gewinn der Oberpfalz 1628 das fünfte Rentamt des Kurfürstentums Bayern. Zwischen 1802 und 1919 war „Rentamt München“ die Bezeichnung der Finanzbehörde des Landgerichts, später des Bezirksamts München und damit Vorläufer des heutigen Finanzamts.

Geschichte

Bereits seit dem 13. Jahrhundert amtierten im Herzogtum Bayern Vitztume (vom lateinischen vicedominus), die die Rechte des Herzogs in Teilen des Landes wahrnahmen, in denen der Herzog nicht dauerhaft präsent war. Da die Aufgaben dieser Viztume im Laufe der Zeit immer weiter zunahmen, bekamen diese Rentmeister als unterstützende Beamte zugeordnet. Da diese u. a. das Finanzwesen der herzoglichen Landgerichte und anderer Unterbehörden kontrollierten und mit diesen Aufgaben zunehmend bedeutender wurden als die Vitztume selbst, wurden die Vitztumämter um 1500 als Rentämter oder Rentmeisterämter bezeichnet.

Nach der Wiedervereinigung des Herzogtums Bayern durch den Kölner Spruch nach Ende des Landshuter Erbfolgekrieges kam es um 1507 zu einer Verwaltungsreform. Dabei wurde Bayern in vier Rentämter eingeteilt. Da der Herzog in München als Haupt- und Residenzstadt ständig präsent war, wurde hier kein Viztum als Stellvertreter eingesetzt. Auch auf die Bildung einer Regierung, die in den anderen Rentämtern die Aufgaben einer Mittelbehörde in administrativen, juristischen und finanziellen Angelegenheiten hatte, wurde verzichtet. Diese Aufgaben wurden in München von den Zentralbehörden (etwa Hofrat und Hofkammer) übernommen. Im Rentamt München amtierte damit lediglich der Rentmeister sowie der Rentschreiber als sein Stellvertreter. Der Rentmeister war dafür verantwortlich, die Arbeit der ihm untergeordneten Behörden und Gerichte zu kontrollieren und für deren ordentliche Ausführung zu sorgen. Dazu trat er regelmäßige Inspektionsreisen zu den Behörden an, die sogenannten Rentmeisterumritte. Außerdem übte der Rentmeister die Viztumswändel aus, also die Umwandlung von Leibes- in Geldstrafen.

Der sogenannte „Ingolstädter Gezirk“ wurde Mitte des 16. Jahrhunderts vom Rentamt München abgetrennt und entstand so als ein zusätzlicher Steuerbezirk in dem Bereich um die Landesfestung und Landesuniversität Ingolstadt. Neben Ingolstadt umfasste er lediglich die Landgerichte Abensberg, Altmannstein, Dünzlau, Gerolfing, Kösching, Mainburg, Stammham-Etting, Vohburg und Neustadt a.d.Donau. Anfang des 18. Jahrhunderts stand er gleichberechtigt neben den fünf bayerischen Rentämtern.

Früher als in den anderen Rentämtern wurde das Amt des Rentmeisters in München bereits 1779 abgeschafft und durch eine Kameral-Rentdeputation bei der Hofkammer ersetzt. Im gleichen Jahr erhielt es die Landgerichte Dorfen, Erding, Isareck und Moosburg vom aufgelösten Rentamt Landshut, die es aber schon 1784 bei der Wiedergründung des Rentamtes Landshut wieder abgeben musste. 1802 wurden im Zuge der Verwaltungsreformen durch Maximilian von Montgelas alle Rentämter abgeschafft. An ihre Stelle trat für die Provinz Baiern (Ober- und Niederbayern) zunächst die Generallandesdirektion (ab 1803: Landesdirektion) in München, bevor das Königreich Bayern 1808 in Kreise eingeteilt wurde, wobei die Gebiete des ehemaligen Rentamtes München zu einem großen Teil dem Isarkreis zugeordnet wurden.

Außerdem existierte weiter Rentämter in München, bei denen es sich aber um reine Unterbehörden der Finanzverwaltung für München und Umgebung handelte und die damit mit dem alten Rentamt im Wesentlichen nur den Namen gemein hatte. Daraus gingen 1920 die Finanzämter Münchens hervor.

Gliederung

Zum Rentamt München gehörten 1792 im südlichen Teil

sowie im nördlichen Teil

Eine Besonderheit war der Ingolstädter Gezirk, ein eigener Verwaltungsbezirk im Norden des Rentamts München, der eine eigene landständische Vertretung der Städte und Märkte in diesem Bereich ermöglichte. Neben Ingolstadt umfasste er lediglich

  • die Landgerichte Abensberg, Altmannstein, Dünzlau, Gerolfing, Kösching, Mainburg, Stammham-Etting, Vohburg und Neustadt a.d.Donau.

Rentmeister

NameAmtszeit
Simon Stettner1535/1541
Jörg Labermair1542 – 1550
Christoph Kneittinger1550 – 155?
Benedikt von Pirching1557 – 1567
Ulrich Romung1567 – 1574
Jeremias Lauginger1574 – 1580
Sebastian Pren1580 – 1581
Heinrich Langenmantel1582
Hans von Geisberg1583
Christoph Neuburger1583 – 1589
Theodor Viebeck1590 – 1595
Johann Schrenckh1595 – 1597
Albrecht Pronner1597 – 1598
Ernst Romung1598 – 1601
Bernhard Barth1601 – 1604
Christoph Ulrich Elsenhaymer1604 – 1609
Bernhard Barth1609 – 1616
Hans Christoph Thanner1616 – 1624
Hans Christoph Neuburger1625 – 1630
Wilhelm Hofer1630 – 1635
Hans Albrecht von und zu Haimhausen1635 – 1659
Marquart Pfettner1659 – 1661
Albrecht Heinrich Everhardt1661 – 1668
Hans Sigmund Herwarth1664 – 1668
Hans Felix Scharfseder1669 – 1689
Johann Georg Mändl1689 – 1693
Mathias Albrecht von Mayr1694 – 1729
Franz Joseph von Packhenreit1730 – 1735
Ferdinand Anton Pistorini1735 – 1740
Joseph Ignaz von Frenau1740 – 1757
Joseph Maria von Packhenreit1757 – 1779

Literatur

Einzelnachweise

  1. Thomas Paringer: Die bayerische Landschaft: Zusammensetzung, Aufgaben und Wirkungskreis der landständischen Vertretung im Kurfürstentum Bayern (1715-1740). Kommission für bayerische Landesgeschichte (KBL), 2007, ISBN 978-3-7696-6877-3 (google.de [abgerufen am 2. April 2022]).
  2. Genaue Amtszeit ist unklar.
  3. Jahr des Ausscheidens aus dem Amt ist unbekannt.
  4. Sohn von Ernst Romung.
  5. Barths zweite Amtszeit.
  6. Sohn von Christoph Neuburger.
  7. Sohn von Franz Joseph von Packhenreit und Stiefsohn von Joseph Ignaz von Frenau.
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