Basisdaten | |
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Titel: | Revidierte Rheinschifffahrtsakte |
Kurztitel: | Mannheimer Akte, Rheinschiffakte |
Früherer Titel: | Revidierte Rheinschiffahrts-Akte zwischen Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden |
Abkürzung: | MA-Akte |
Art: | Völkerrechtlicher Vertrag |
Geltungsbereich: | Unterzeichnerstaaten |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht, Schifffahrtsrecht |
Fundstellennachweis: | 310-6 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 17. Oktober 1868 (PrGS. 1869 S. 798) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1869 |
Neubekanntmachung vom: | 11. März 1969 (BGBl. II S. 597, 598) |
Letzte Änderung durch: | Zusatzprotokoll Nr. 7 vom 27. November 2002 (BGBl. 2003 II S. 1912, 1913) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Dezember 2004 (Art. 2 Abs. 2 G vom 13. Dezember 2003 BGBl. II S. 1912) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Mannheimer Akte (offiziell: Revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868) ist ein internationales Abkommen, das auch heute noch den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt.
Grundsätze
Die Grundsätze des Vertrages sind:
- eine freie Schifffahrt
- die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
- die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
- eine vereinfachte Zollabfertigung
- eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
- eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
- eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtsangelegenheiten und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
- die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze
Geschichte
Eine im Westfälischen Frieden 1648 beschlossene Regelung der freien Schifffahrt auf dem Rhein konnte in der Praxis nicht durchgesetzt werden. 1815 beschloss deshalb der Wiener Kongress erneut die Schifffahrtsfreiheit für internationale Gewässer und für den Rhein die Einrichtung einer Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die erstmals 1816 in Mainz tagte. Am 31. März 1831 vereinbarte man die „Mainzer Akte“. Dieses Abkommen beseitigte unter anderem aus dem Mittelalter stammende Stapel- und Umschlagsrechte sowie Privilegien von Schiffergilden und aus diesen entspringende Abgaben. Die in den vorausgegangenen Verhandlungen diskutierte Abschaffung der Zölle scheiterte vor allem am Widerstand der kleineren Anliegerstaaten, die auf die für sie wichtige Einnahmequelle nicht verzichten wollten.
Nach Verlegung der Kommission 1861 nach Mannheim wurde am 17. Oktober 1868 die Mannheimer Akte von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preußen unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist in ihren Grundsätzen bis heute gültig. Mit dem Artikel 355 des Versailler Vertrages wurde der Sitz der Kommission 1920 nach Straßburg verlegt. Ein Nachfolgeabkommen, das 1967 in Kraft trat, bestätigte die Grundsätze der Mannheimer Akte, und die Schweiz wurde als Rheinanliegerstaat ebenfalls Signatarstaat.
Literatur
in der Reihenfolge des Erscheinens
- Hans Vomhoff: Die Revision der Mannheimer Rheinschiffahrtsakte. Eine Studie zur Neubildung des internationalen Rheinschiffahrtsrechtes. Ferdinand Dümmlers Verlagshandlung, Berlin 1925.
- Benjamin Marius Telders: Der Kampf um die neue Rheinschiffahrtsakte. Mit dem von der Zentralkommission in erster Lesung angenommenen Entwurf einer neuen Rheinschiffahrtsakte. Gräfe und Unzer, Königsberg 1934.
- Konrad Fuchs: Zur Verkehrspolitik des Herzogtums Nassau 1815-1866. In: Nassauische Annalen, 77. Band, 1966. S. 134–141.
- Friedrich Meißner: Das Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Verhältnis zur Rheinschiffahrtsakte von Mannheim. Ein Beitrag zur völkervertragsrechtlichen Bedeutung des Artikels 234 EWGV. Duncker und Humblot, Berlin 1973, ISBN 3-428-02837-6.
- Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve: Ist die Mannheimer Rheinschiffahrtsakte noch zeitgemäss? Jahresversammlung am 15. November 1978, Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort. Duisburg 1978.
- Verein für Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e.V. (Hg.): Revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 1969 nebst Zusatzprotokollen und Schluss-Protokoll). Mannheimer Akte. Binnenschiffahrts-Verlag, Duisburg 1980 (und weitere Ausgaben).
- Der Rhein – Hauptachse der Binnenschiffahrt. In: Heide Ringhand: Die Binnenschiffahrt. Fliessende Strassen – Lebendige Ströme. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der deutschen Binnenschiffahrt e. V. BeRing Verlag, Velbert-Neviges 1992, ISBN 3-925636-16-1, S. 58–59.
Weblinks
- Revidierte Rheinschiffahrtsakte mit Zusatzprotokollen und angrenzenden Vorschriften
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- Artikel 355 Versailler Vertrag von 1919
- Marchivum (Hrsg.), Stadtgeschichte, Heidrun Pimpl, 2020, Mannheims Hafen und die freie Rheinschifffahrt.