Richard Manner (* 7. Februar 1906 in Heřmanice bei Litoměřice; † 1970) war ein deutscher Jurist und Landrat.

Leben und Wirken

Nach Schulbesuch des Gymnasiums in Asch studierte Manner Rechtswissenschaften an der deutschen Karl-Ferdinands-Universität in Prag und promovierte zum Dr. jur. Danach war er von 1929 bis 1939 als Advokat in Asch tätig. Am 25. September 1934 legte er die große juristische Staatsprüfung ab.

Nachdem er von April bis Mai 1939 im Landratsamt in Iserlohn gearbeitet hatte, wechselte er bis August 1939 an das Landratsamt in Altena bei Breslau. Im August 1939 ging er zurück in seine Heimatstadt Asch. Diese war nach der Besetzung der Grenzgebiete der Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich und der Bildung des Reichsgaus Sudetenland zur Kreisstadt des Landkreises Asch geworden. Manner wurde zunächst kommissarisch als Landrat in Asch eingesetzt. Mit Wirkung vom 1. September 1940 wurde er definitiv zum Landrat in Asch ernannt. Er blieb dort bis zu seiner im September 1944 erfolgten Einberufung zum Kriegsdienst bei der deutschen Wehrmacht.

Manner war 1935 Mitglied der Sudetendeutschen Partei geworden. Am 1. November 1938 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 6.869.056) und wurde noch im gleichen Monat Kreisamtsleiter für Kommunalpolitik in Asch. Daneben trat er 1938 Mitglied der Sturmabteilung (SA) bei.

Familie

Verheiratet war Manner, der 1970 starb, mit der Lehrerin Senta Manner.

Literatur

  • Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Klartext, 1999, S. 160.
  • Ralf Gebel: Heim ins Reich! Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Oldenbourg, 1999, S. 218.
  • Landkreis Asch Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke)

Einzelnachweise

  1. Warnack (Hrsg.): Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, 60. Jahrgang, Carl Heymanns Verlag, Berlin, 1943, S. 481.
  2. Warnack (Hrsg.): Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, 60. Jahrgang, Carl Heymanns Verlag, Berlin, 1943, S. 481.
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