Richtlinie 76/211/EWG

Titel: Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Fertigpackungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Verbraucherrecht, Eichrecht
Grundlage: EWGV, insbesondere Artikel 100
Inkrafttreten: 23. Januar 1976
Letzte Änderung durch: Richtlinie 2007/45/EG
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
11. Oktober 2007
In nationales Recht
umzusetzen bis:
22. Juli 1977
Umgesetzt durch: Deutschland
Fertigpackungsverordnung
Fundstelle: ABl. L 46 vom 21.2.1976, S. 1–11
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen (inoffiziell kurz EU-Fertigpackungsrichtlinie) ist eine EG-Richtlinie, die regelt, in welchem Maße die Masse oder das Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen darf. Das stilisierte kleine steht für die Abkürzung quantité estimée (= frz. für „geschätzte, veranschlagte Menge“)

Hintergrund

Beim Befüllen von Verpackungen mit Abfüllanlagen lassen sich Schwankungen nicht vermeiden. Der tatsächliche Inhalt der Verpackung stimmt dann mit dem Aufdruck auf der Packung nicht überein. Um die Verbraucher nicht zu benachteiligen, haben viele Staaten die maximal erlaubte Abweichung gesetzlich festgelegt.

In den Ländern der Europäischen Union galten bis zum Inkrafttreten der Fertigpackungsrichtlinie unterschiedliche Regelungen. Sie unterschieden sich in den erlaubten Abweichungen und der Bedeutung der Mengenangabe. Diese gab in einigen Ländern die Mindestmenge und in anderen die Durchschnittsmenge an.

Die EU-Fertigpackungsrichtlinie hat diese unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt. Danach muss der Inhalt einer Verpackung den folgenden Bestimmungen genügen:

  • Die tatsächliche Menge entspricht im Durchschnitt der angegebenen Menge (Durchschnittsprinzip)
  • Nur bei einer geringen Zahl von Verpackungen unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als die maximal zulässige Abweichung
  • Bei keiner Verpackung unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als das Doppelte der maximal zulässigen Abweichung.

Die maximal nach unten zulässige Abweichung hängt von der Packungsgröße ab.

von
(g oder ml)
bis
(g oder ml)
maximale Abweichung
in % des angegebenen
Packungsinhalts
maximale Abweichung
absolut
(g oder ml)
5509,0
501004,5
1002004,5
2003009,0
3005003,0
500100015,0
1000100001,5

Produktgrößen aus Füllanlagen, die der Richtlinie entsprechen, werden mit dem Schätzungszeichen gekennzeichnet, das von einem kleinen „e“ abgeleitet ist. Dieses Symbol muss mindestens 3 mm hoch sein. Es kann der jeweiligen Mengenangabe vorangesetzt oder nachgestellt sein; z. B. „ 250 g“ oder „1314 ml “ oder „ 1 Liter“.

Computertypografie

Das ist im Unicode-Block Buchstabenähnliche Symbole (letterlike symbols) enthalten und kann in verschiedenen Systemen durch Tastenkombinationen oder Codes erzeugt werden:

Apple Macintosh in Zeichenpalette suchen nach ESTIMATED SYMBOL
HTML ℮ oder ℮
Microsoft Windows Alt + +212E
oder
212E Alt + X oder

Alt (halten) + 8494 (am Numerischen Block) + Alt (loslassen)

Microsoft Word U+212e
OpenOffice.org Strg + Umschalttaste + 212E
TeX \textestimated (benötigt textcomp)
Unicode U+212E
XML ℮
Python u"\u212e" oder u"\N{ESTIMATED SYMBOL}"

Einzelnachweise

  1. docs.info.apple.com Apple Character Palette Instructions (englisch)
  2. apple.com (Memento vom 9. Januar 2010 im Internet Archive) Apple Sonderzeichen (deutsch)
  3. typografie.info
  4. Das böse e auf software-wahnsinn.de
  5. fileformat.info
  6. fileformat.info
  7. 1 2 georgehernandez.com
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