Rubin von Dairinis († 725), auch Ruibin Mac Connadh genannt, war Mönch und Lehrer des Klosters Dairinis. In den zeitgenössischen Annalen wurde er als der führende Schreiber im Süden Irlands gewürdigt. Rubin gilt als der erste und wichtigste Autor der Collectio Canonum Hibernensis, der bedeutendsten Sammlung kanonischen Rechts des frühen Mittelalters. Da der an zweiter Stelle genannte Autor, Cú Chuimne, deutlich länger lebte und zwei unterschiedliche Redaktionen des Werks in Umlauf kamen, wird teilweise davon ausgegangen, dass die ältere Fassung von Rubin geschrieben wurde und die späteren Überarbeitungen und Ergänzungen auf Cú Chuimne zurückzuführen sind. Weitere Werke von ihm sind nicht bekannt.

Quellen

Literatur

  • Rudolf Thurneysen: Zur irischen Kanonensammlung. Aus: Zeitschrift für celtische Philologie, Band vi, 1908, Seiten 1–5.
  • James F. Kenney: The sources for the Early History of Ireland: Ecclesiastical, Columbia University Press, 1929. Eine erweiterte Fassung wurde 1997 von Four Courts Press herausgegeben, ISBN 1-85182-115-5. (Der Ursprung und die Autoren der Hibernensis werden hier auf den Seiten 248 und 249 diskutiert.)
  • David Howlett: The Prologue to the Collectio Canonum Hibernensis. Aus: Peritia: Journal of the Medieval Academy of Ireland, Band 17/18, 2004, Seiten 144–149.
  • T. M. Charles-Edwards: Early Irish law. Aus: Prehistoric and Early Ireland aus der Reihe A New History of Ireland, Oxford University Press, 2005, ISBN 0-19-821737-4, Seiten 331–370.

Anmerkungen

  1. In den Annalen von Ulster wird er im Eintrag U725.4 als magister bonus euangelii Christi bezeichnet, was auf eine Rolle als Lehrer hinweist. Letzteres wird erörtert in der Fußnote 167 auf Seite 363 des Aufsatzes von T. M. Charles-Edwards.
  2. In den Annalen der vier Meister wird er im Eintrag M720.10 als chief scribe of Munster beschrieben.
  3. Siehe den Aufsatz von Thurneysen.
  4. Diese These wurde bereits von Thurneysen vertreten und von Howlett bestätigt. Charles-Edwards legt jedoch dar, dass er diese Schlussfolgerung zwar für plausibel, jedoch nicht zwingend hält. Siehe die Seiten 343 und 344 in seinem Aufsatz.
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