Rudolf Schmidt (* 11. November 1904 in Berlin; † 9. März 1969 in Bonn) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Landrat und Ministerialbeamter.
Leben
Schmidt absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft und wurde zum Doktor der Rechte promoviert. Er trat in den preußischen Verwaltungsdienst ein und war als Beamter im Reichsministerium des Innern tätig, zuletzt als Regierungsrat. 1937 wurde er nach der Versetzung von Paul Wege kommissarisch Landrat des Mansfelder Gebirgskreises im Regierungsbezirk Merseburg der preußischen Provinz Sachsen. 1938, nach dem völligen Ausscheiden Weges, übernahm er endgültig dieses Amt, das er bis zum Kriegsende 1945 ausübte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte Schmidt seine Laufbahn im Verwaltungsdienst fort. In den 1950er Jahren war er als Ministerialrat Leiter der Abteilung VII, Ziviler Bevölkerungsschutz im Bundesministerium des Innern. Er verfasste unter anderem Kommentare zum Landbeschaffungs- sowie zum Bundesleistungsgesetz. Dem 1958 errichteten Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz mit Sitz in Bad Godesberg stand er bis zu seinem Tode als Präsident vor; sein Nachfolger wurde der Vizepräsident des Bundesamts, Paul Wilhelm Kolb.
Literatur
- Thomas Klein (Bearb.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945., Reihe A (Preußen) Band 6 (Provinz Sachsen), Marburg/Lahn 1975, S. 124.
- Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 15. Ausgabe. Arani, Berlin 1967, S. 1740.
Einzelnachweise
- ↑ Dr. Rudolf Schmidt †. Präsident Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz 1958–1969. (PDF; 16,5 MB) In: Zivilschutz. Die deutsche wissenschaftlich-technische Fachzeitschrift für die zivile Verteidigung. 33. Jahrgang. Heft 3. März 1969, S. 66, abgerufen am 16. Januar 2016.
- ↑ Sterberegister des Standesamtes Bonn Nr. 648/1969.
- ↑ Rolf Jehke: Mansfelder Gebirgskreis. Verwaltungsgeschichte und Landräte. 5. November 2014, abgerufen am 16. Januar 2016.