Sühnestein Bützow | |
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Daten | |
Ort | Bützow, Waldung Darnow |
Baustil | Kleindenkmal |
Baujahr | 1623 |
Koordinaten | 53° 50′ 46,7″ N, 12° 1′ 7,9″ O |
Besonderheiten | |
Zepeliner Baudenkmal Nr. 0502 |
Als Sühnestein von Bützow ist ein Gedenkstein, der auch als Sühnestein oder Bürgermeisterstein bezeichnet wird. Der aus Granit gefertigte Stein befindet sich in der Waldung Darnow in Bützow unweit des Ortsteils Wolken. Der Stein erinnert an die Ermordung des Demminer Bürgermeister Alexander von Harten im Jahr 1623.
Geschichte
Der Demminer Bürgermeister Alexander von Harten, dessen Kutscher Peter Virowen und sein Diener Heinrich Driesen waren auf Geschäftsreise im Mecklenburger Land. Harten befand sich auf der Rückreise in seine Heimatstadt. Außer vielen Papieren, enthielt sein Reisekoffer auch eine bedeutende Summe an Thaler, die er auf Bitten eines Demminer Einwohners von dessen in Mecklenburg verstorbenen Verwandten einkassiert hatte. Östlich der Stadt Bützow in der Darnower Forst, nahe dem Ortsteil Wolken auf der damaligen Landstraße von Bützow nach Laage, wurden von Harten und sein Kutscher von dessen Diener ermordet. Zur Erinnerung an diesen Doppelmord setzte man bald an der Stelle, wo die Tat verübt worden war, einen Sühnestein aus Granit.
1809 war der Stein noch an seinem Platz. Der Stein wurde um 1850 von seinem ursprünglichen Platz in der Darnow entfernt. 1890 wurde der Granit von dem Oberbaurat Georg Daniel, ein Mitglied der Kommission für Erhaltung der Denkmäler vom Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Ministerium des Inneren bei einer Besichtigung in Wolken als Türschwelle entdeckt. Die Kommission für Erhaltung der Denkmäler beschloss die Wiederaufrichtung des Steines. Am 26. Juni 1891 erfolgte die Wiederaufstellung am ursprünglichen Platze, wo er sich bis heute befindet.
Ergreifung und Verurteilung des Mörders
Auf Nachforschungen sowohl von Herzoglich Mecklenburgischer als auch Herzoglich Pommerscher Seite wurde Heinrich Driesen erst viel später ergriffen. Nach seiner Verurteilung wurde Driesen lebendig gevierteilt und seine Überreste auf dem Schindanger verscharrt.
Erscheinungsbild
Die Inschrift des Sühnesteins gibt Auskunft über die Tat und die Namen. Durch die Nutzung als Türschwelle und durch Witterungseinflüsse ist die Inschrift nur noch teilweise lesbar. Der Granitstein ist 1,75 Meter hoch, 60 Zentimeter breit und 16 Zentimeter stark.
Inschrift
Die Inschrift ist in Majuskelschrift:
MORGENS ZWISCHEN 5
UND 6 UHR IST DER WOLEDLE
GESTRENGER UND VESTEE
ALEXANDER VON HARTEN
SELIGER WOHLVERDIENTER
BÜRGERMEISTER DER STADT
DEMMIN NEBEN SEINEM GUTSCHER
PETER VIROWEN VON SEINEM
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Siehe auch
Literatur
- Georg Christian Friedrich Lisch: Denkstein von Bützow. In: Mecklenburgische Jahrbücher. Schwerin 1836, S. 196–197.
- Albert Niederhöffer: Mecklenburg's Volkssagen. Band 1. Heinrich Hübner Verlag, Leipzig 1857, S. 79–87 (google.de).
- Wilhelm Karl Raabe / Gustav Quade: Amt Bützow-Rühn. In: Mecklenburgische Vaterlandskunde. 1894.
- Friedrich Schlie: Denkstein in Bützow. In: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Bärensprung Verlag, Schwerin 1901.
Weblinks
- Der Bürgermeistermord in der Darnow in: kreuzstein.eu
- Wolken in: suehnekreuz.de
Einzelnachweise
- 1 2 Albert Niederhöffer: Der Denkstein auf dem wolkenschen Felde bei Bützow. In: Mecklenburg's Volkssagen. Band 1, 1858.
- ↑ Freimüthiges Abendblatt Nr.222: Denkstein von Bützow. J.C.H. Bärensprung, Schwerin 1823.
- ↑ Wilhelm Karl Raabe / Gustav Quade: Amt Bützow–Rühn. In: Mecklenburgische Vaterlandskunde. 1894.