Eine Schaumparty ist eine Festveranstaltung, bei der die Tanzfläche mithilfe von Leichtschaumgeneratoren (auch Schaumkanonen genannt) und Seifenlösung komplett mit Schaum bedeckt wird.

Die ersten modernen Schaumpartys fanden im Zuge der Spaßtourismus-Welle der 1990er Jahre auf Ibiza statt.

Technik

Eine Mischung aus Schaumkonzentrat (Tensid) mit Wasser im Verhältnis von ca. 1:50 wird per Pumpe durch eine Vollkegeldüse (oder auch Vollkreisdüse) gegen ein feines Stoffnetz (Polyester-Lochstoff) gespritzt. Ein starker Luftstrom, der die gleiche Verlaufsrichtung wie die Flüssigkeit haben muss, drückt die Lösung durch das Netz. Dabei entsteht der Schaum an der Außenseite des Netzes. In Abhängigkeit von Veranstaltungsdauer und -fläche werden bei einer Schaumparty so bis zu mehreren hundert Litern Schaumkonzentrat verschäumt. Moderne Schaumkanonen erreichen dabei Schaumleistungen von über 100.000 l/min und können flächige Schaumteppiche bis zu 1,5 m Höhe erzeugen.

Ende der 1990er zeigten Studenten des Massachusetts Institute of Technology mithilfe von Haushaltswaren und Geschirrspülmittel per Selbstversuch, dass eine Schaumparty auch mit einfachen Mitteln organisiert werden kann.

Unfälle und Risiken

Da bei einer Schaumparty die gesamte Körperoberfläche in Kontakt mit der Seifenlösung geraten kann, muss deren korrekte Herstellung – insbesondere das richtige Verhältnis von Schaumflüssigkeit zu Wasser – unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Reizungen der Haut, der Schleimhäute sowie der Atemwege zu befürchten. Des Weiteren besteht Rutschgefahr auf den meist glitschigen Böden.

Im Juli 2008 kam es zu einem tödlichen Unfall bei einer Schaumparty. In einem Luxushotel im türkischen Antalya starben drei Touristen durch einen Kurzschluss, der beim Umreißen einer Schaumkanone ausgelöst wurde.

Schaumparty-Prozess in Österreich

Auch andere Sicherheitsmängel wie Ausgleiten auf kondensierter Seifenlösung und fehlendes Sicherheitspersonal bergen Gefahren für Schaumpartybesucher. 2006 verurteilte ein österreichisches Gericht im sogenannten „Schaumparty-Prozess“ drei Männer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu Geldstrafen. 2004 war eine 17-Jährige bei einer Schaumparty im burgenländischen Oggau ausgeglitten und gestürzt. Anschließend erstickte sie unter einem Schaumberg. Unter den Verurteilten befand sich der Verleiher des Pools, der aufsichtführende Mitarbeiter des Pool-Verleihers sowie einer der beiden Organisatoren der Veranstaltung. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Boden rund um das Becken zu rutschig und die Treppe zu instabil gewesen sei. Weiterhin sei nicht ausreichend Sicherheitspersonal vor Ort gewesen und die Schaumparty nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Der Prozess erregte großes regionales Aufsehen bis in den burgenländischen Landtag hinein.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Frédéric Beigbeder: Neununddreißigneunzig. 39.90. Rowohlt Verlag, 3. Auflage 2002, ISBN 978-3-499-23324-1.
  2. How to throw your own foam party (Memento vom 19. Dezember 2008 im Internet Archive), Massachusetts Institute of Technology, abgerufen am 22. Dezember 2008.
  3. 400 Verletzte – Party-Schaum auf Abi-Party löst Brechreiz aus, bild.de vom 20. Juni 2013, abgerufen am 22. Juni 2013.
  4. Vier Verletzte bei Schaumparty, dpa-Meldung vom 4. August 2008. Veröffentlicht auf die-topnews.de am 4. August 2008, abgerufen am 21. Dezember 2008.
  5. Prozess wegen tödlicher Schaumparty angestrengt (Memento vom 6. Januar 2009 im Internet Archive), Alanya-Bote vom 29. August 2008, abgerufen am 22. Dezember 2008.
  6. Tödliche Party – Beschuldigte bekannten sich nicht schuldig, auf orf.at am 21. November 2005, abgerufen am 3. Januar 2009.
  7. Schuldsprüche im Schaumparty-Prozess, ORF Burgenland am 26. Januar 2006, abgerufen 22. Dezember 2008.
  8. Prozess um Tod nach Schaumparty im Burgenland: Veranstalter freigesprochen, derStandard.at am 27. Januar 2006, abgerufen am 3. Januar 2009.
  9. Stenographisches Protokoll der 64. Sitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages am 20. September 2006 (Memento vom 9. Oktober 2007 im Internet Archive) (PDF; 1 MB), abgerufen am 3. Januar 2009.
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