Ein Schutzblinker oder Hilfssignalgeber ist meist ein alleinstehender Signalgeber oder ein Feld einer Lichtsignalanlage. Es ist ersichtlich für den nachrangigen Verkehr. Parallel zur Fahrtrichtung gelegene Fahrbahnen und Fußgängerfurten können gemeinsam Grünsignal erhalten. Um den Abbiegern zu signalisieren, dass sie nachrangig sind, wenn sie mit einem grün geschalteten Verkehr in Konflikt geraten können, werden Schutzblinker installiert.

Der nachrangig abbiegende Verkehr wird durch Pfeilsymbole in seiner Fahrtrichtung gewarnt.

Schutzblinker mit Fußgänger- oder Fahrradsymbol warnen den Kraftverkehr vor diesem querenden unmotorisierten Verkehr.

Schutzblinker für Fußgänger signalisieren den Fußgängern, dass sie nachrangig gegenüber einem Schienenfahrzeug wie beispielsweise einer Straßenbahn sind.

Bildtafel

In Deutschland sind nur folgende Hilfssignalgeber nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zulässig:

Einzelnachweise

  1. Richtlinien für Lichtsignalanlagen; Nr. 6.2.11
  2. Christoph Wenzel: BERLINER MERKWÜRDIGKEIT – Das gelbe Ampelmännchen, Berliner Morgenpost vom 24. Juli 2011
  3. Remscheid – B 229 – ohne Ampel abbiegen, 23. Mai 2007
  4. Mehr Verkehrssicherheit im Inhausermoos – Noch im November wird gelber Schutzblinker für Linksabbieger installiert (Memento vom 23. Oktober 2014 im Internet Archive), 11. November 2011
  5. Achim Reußwig: Qualitätsmanagement für Lichtsignalanlagen, Technische Universität Darmstadt, 2005
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