Die Schwäbische Prälatenbank oder das Schwäbische Reichsprälatenkollegium war seit der Frühen Neuzeit die Vertretung der Reichsprälaten des Schwäbischen Reichskreises im Reichsfürstenrat des Reichstags. Die Reichsäbtissinnen und Reichsäbte, denen es nicht wie den Fürstbischöfen und einigen Reichsäbten gelungen war, eine eigene Virilstimme im Reichsfürstenrat zu führen, gewannen ab 1582 zwei Kuriatstimmen, je eine für die Schwäbische (# 95 der Aufrufordnung) und 1653 auch für die Rheinische Prälatenbank (# 97). Als Reichsprälaten bezeichnete man auch die Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden.

Geschichte

Einige der wohlhabendsten Reichsklöster entstanden im Hochmittelalter im Bodenseegebiet bzw. in Oberschwaben, wo nach der Auflösung des Herzogtums Schwaben sehr vielen Städten und Klöstern die Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Die Reichsmatrikel von 1521 zählt insgesamt 83 Reichsprälaten auf, deren Anzahl sich bis 1792 durch Mediatisierungen, Säkularisation, Abtretungen an andere europäische Staaten und Erhebungen in den Reichsfürststand auf 40 verringerte.

Der Reichsabtei Salem, die in der Rangfolge der Schwäbischen Prälatenbank zwar an der Spitze stand, gelang es nur einmal, mit Anselm II. Schwab, den Direktor zu stellen. Der Abt von Kaisheim war sowohl auf der Rheinischen (# 1) als auch auf der Schwäbischen Prälatenbank (# 7) vertreten. Mit der Zuordnung der Zisterzienserabtei Kaisheim zur Rheinischen Prälatenbank war es den beiden einzigen Zisterzienserabteien mit Prälatenrang gelungen, auf beiden Bänken den Ehrenplatz # 1 einzunehmen. Der Beitrag der Abtei Kaisheim mit 438 fl. zu den Römermonaten – ebenso wie derjenige der anderen Zisterzienserabtei, Salem, mit 429 fl. – war der höchste aller Prälaten beider Bänke. Die beiden einzigen Zisterzienserabteien zahlten einen Preis für das Direktoriatsprivileg, da sie überhaupt weit höhere Beiträge aufbringen mussten als andere Orden; der höchste Beitrag einer Benediktinerabtei lag nur halb so hoch. Faktisch waren es aber im Schwäbischen Reichsprälatenkollegium meist die Benediktiner und Prämonstratenser, die sich gegenseitig die wichtigsten Positionen zuspielten und abwechselnd die Direktoren des Kollegiums stellten. Am häufigsten stellte die Abtei Weingarten den Direktor.

Die Schwäbische Prälatenbank gewann ein größeres politisches Gewicht als das rheinische Kollegium. So durften die schwäbischen Reichsprälaten stets einen Vertreter in interständische Ausschüsse entsenden und hatten im Abt des oberschwäbischen Klosters Weingarten einen bereits seit 1555 rechtlich festgeschriebenen Vertreter im Ordentlichen Reichsdeputationstag. In der Aufrufordnung des Reichsfürstenrats nahm die Schwäbische Prälatenbank den ersten Rang der Kuriatstimmen (# 95) ein.

Die Mitglieder der Schwäbischen Prälatenbank 1792

Die Fürstäbtissin von Buchau saß nicht auf der Schwäbischen, sondern auf der Rheinischen Prälatenbank (# 11), ebenso der Abt von St. Ulrich und Afra zu Augsburg (# 6) und der Komtur der Deutschordensballei Elsass und Burgund (# 3); die gefürstete Äbtissin zu Lindau wurde zwar in der Reichsmatrikel veranschlagt, war aber bei keiner der beiden Kuriatstimmen berücksichtigt.

Angaben für 1792

Auflösung der Schwäbischen Prälatenbank

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurden die Reichsstände der Schwäbischen Prälatenbank samt und sonders zugunsten der Fürsten und Grafen mit Besitz auf dem linken Rheinufer, der von Frankreich annektiert worden war, säkularisiert.

Die depossedierten westfälischen Grafen konnten die Souveränität über die neugewonnenen Herrschaften in Oberschwaben nur kurzzeitig genießen. Mit der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 wurden im Art. 24 sämtliche Territorien den mit Napoleon verbündeten Rheinbundstaaten zugeschlagen:

  • der König von Bayern erhielt Neresheim und die Burggrafschaft Winterrieden,
  • der König von Württemberg erhielt Baindt, Buchau, Gutenzell, Heggbach, Isny, Marchtal, Mietingen und Sulmingen, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schussenried, Tannheim, Weingarten (ohne Hagnau), Weißenau sowie im Art. 18 die ehemalige Deutschordenskommende Altshausen,
  • der Großherzog von Baden erhielt die ehemals zu Weingarten gehörende Herrschaft Hagnau,
  • der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen erhielt die ehemals zu Salem gehörende Herrschaft Ostrach.

Eine letzte Korrektur wurde im Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg, geschlossen in Paris am 18. Mai 1810, vorgenommen. Bayern trat Neresheim, Söflingen und das ehemals zu Elchingen gehörende Amt Tomerdingen an Württemberg ab.

Literatur

  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Bd. 42). 2. Auflage. Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56729-2.
  • Thomas Vogtherr: Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter. (900–1125) (= Mittelalter-Forschungen. Bd. 5). Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-4255-8 (Digitalisat).

Anmerkungen

  1. Die Reichsunmittelbarkeit von Kaisheim war bis 1757 umstritten. Auch die Kreisstandsschaft war bis 1759 zwischen dem Bayerischen und dem Schwäbischen Reichskreis strittig, daher wurde Kaisheim keinem der Viertel des Schwäbischen Reichskreises zugeteilt; die Beiträge wurden aus der Kasse genommen. Die Zuordnung zum Bayerischen Reichskreis erfolgt gemäß dem Reichstagsabschied 1532.
  2. Stiftung 1137. Filiation von Lützel (Lucelle) - Bellevaux - Morimond. Im klösterlichen Besitz: Ostrach sowie Propstei Birnau. Der Landgrafschaft Nellenburg stand die Landeshoheit zu über die Herrschaften Münchhöf und Stetten am kalten Markt.
  3. Stiftung um 750. Hirsauer Reformkloster. Im klösterlichen Besitz: Herrschaften Hagnau, Hofen, Blumenegg.
  4. Stiftung 1093 als Priorat von Sankt Blasien. Jungcluniazensisches Reformkloster (Reform von St. Blasien). Seit 1391 selbstständige Abtei. Der Landvogtei Schwaben stand die Landeshoheit zu über Untersulmetingen.
  5. Stiftung 1128. Hirsauer Reformkloster. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Elchingen.
  6. Stiftung 1186.
  7. Stiftung 1125. Filiation von Prémontré.
  8. Stiftung 1133. Filiation von Lützel (Lucelle) - Bellevaux - Morimond. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen die Abtei Kaisheim für die Herrschaft Oberhausen vertreten. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Kaisheim.
  9. Stiftung 1126. Filiation von Ursberg.
  10. Stiftung 1137. Filiation von Prémontré.
  11. Stiftung 1145. Filiation von Rot an der Rot.
  12. Stiftung 1183 als Propstei, seit 1440 Abtei. Filiation von Weißenau. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen das Damenstift Buchau und die Abtei Schussenried für das Amt Bierstetten vertreten. Der Landvogtei Schwaben stand die Landeshoheit zu über Winterstettendorf.
  13. Stiftung 1171, bis 1440 Propstei. Filiation von Rot an der Rot.
  14. Stiftung 996. Hirsauer Reformkloster. Der Abtei waren seit 1581 das Kloster St. Georgen zu Stein am Rhein (ursprünglich auf dem Hohentwiel) und die Propstei Klingenzell einverleibt. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen die Abtei Petershausen für die Herrschaft Hilzingen vertreten.
  15. Stiftung um 1015. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Propstei Wettenhausen.
  16. Stiftung 1089. Hirsauer Reformkloster. Reichsunmittelbar seit 1750.
  17. Stiftung 8. Jahrhundert. Hirsauer Reformkloster. Ohne Gebiet.
  18. Stiftung 1095. Hirsauer Reformkloster. Reichsunmittelbar seit 1764.
  19. Stiftung vor 1231. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Heggbach.
  20. Stiftung um 1238.
  21. Stiftung 1217/1221.
  22. Stiftung 1240. Ohne Gebiet.
  23. Stiftung 1258, reichsunmittelbar seit 1773. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Söflingen. Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, wurde Söflingen im Schwäbischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen.
  24. Stiftung um 1096. Hirsauer Reformkloster. Der Abt von St. Georgen war auch auf der Rheinischen Prälatenbank (# 7) vertreten. Seine Reichsunmittelbarkeit war bis 1781 umstritten.
  25. Die Herrschaft Straßberg mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz der Fürstäbtissin von Buchau
  26. Stiftung um 1012. Hirsauer Reformkloster. Bis 1644 wegen Streit um Reichsstandschaft mit dem Hochstift Augsburg Reichsstandschaft nicht wahrgenommen. Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, wurde St. Ulrich und Afra im Schwäbischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen. Zu St. Ulrich und Afra gehörte das Priorat Unterliezheim (Stiftung vor 1026 als Benediktinerfrauenabtei, Aufhebung 1540, Wiederherstellung als Expositur der Abtei St. Ulrich und Afra 1655) und die Herrschaft Finningen. Für Unterliezheim, das unter pfalz-bayerischer Landeshoheit stand, war der Abt von St. Ulrich und Afra pfalz-neuburgischer Landstand.
  27. Die Herrschaft Altshausen mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz des Komturs der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens
  28. Stiftung 1043. Ohne Gebiet. Moser, S. 748: "Das Stift hat mit den Kollegien der Reichsprälaten nichts zu tun. Matrikel 1755 also falsch."
  29. Die Herren von Brandis erwarben 1396 Blumenegg und Vaduz von Werdenberg-Sargans, 1532 an Grafen von Sulz, 1613 Blumenegg an das Stift Weingarten.

Einzelnachweise

  1. Gerhard Köbler: Einleitung. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S. XIII.
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