Ein Seniorat ist eine Gliederungsebene der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich sowie der Evangelischen Kirche A.B. in der Slowakischen Republik, die mehrere Pfarrgemeinden umfasst und zwischen der untersten Ebene Pfarrgemeinde und höheren Ebene Superintendentur (Diözese) steht, und einen Senior an der Spitze hat. Im Unterschied zu beiden genannten Ebenen hat das Seniorat aber nicht den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Die meisten Diözesen der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich sind in zwei Seniorate gegliedert, im Ausnahmefall drei.
Im Unterschied zum römisch-katholischen Dekan hat der Senior kein Visitationsrecht, sondern ist ständiges Mitglied des Superintendentialausschusses und soll dort die Interessen seiner Gemeinden vertreten. Im Krankheitsfall oder anderer Verhinderung vertritt der Senior den Superintendenten und darf dann ein kleines Brustkreuz (Pektoral) tragen.
Die Senioriate haben seit 1945 immer mehr an Bedeutung verloren, da durch die Freiheit von staatlicher Bevormundung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs pro Bundesland eine Superintendentur (Ausnahme Vorarlberg, das zur evangelischen Kirche H.B. in Österreich gehört) gegründet werden konnte, also ehemalige Seniorate in vollwertige Diözesen umgewandelt werden konnten.
In der Evangelischen Kirche A.B. in der Slowakischen Republik gibt es 14 Seniorate.
Literatur
- Kirchenverfassung. In: Evangelischer Oberkirchenrat A.B. (Hrsg.): Sammlung der Kirchengesetze der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich., laufend (Stand 08/2008).
- Peter F. Barton: Evangelisch in Österreich (= Studien und Texte zur Kirchengeschichte und Geschichte, zweite Reihe, Band XI). Wien/Graz/Köln 1987.
Einzelnachweise
- ↑ Information über Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.