Die Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute (auch Basic Safety Training) ist eine Sicherheitsschulung für Seeleute und Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Seemann in Deutschland. Jeder angehende Seemann, der nach den STCW-Vorschriften eine schiffsbetriebliche Handlung verfolgt oder Pflichten an Bord übernimmt, sowie Servicepersonal auf Kreuzfahrtschiffen haben vor der ersten Fahrzeit eine solche Sicherheitsausbildung zu absolvieren.

Sie ist im § 44 Seeleute-Befähigungsverordnung geregelt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Arbeit an Bord ist der Nachweis einer gültigen Seediensttauglichkeit. Dieser kann in Hamburg, Bremen oder auch in Lübeck ausgestellt werden. Es gibt jedoch viele weitere Standorte. Er beinhaltet einen Sehtest, Hörtest sowie den Nachweis über allgemeine körperliche Fitness.

Grundinhalte

Ausbildungsorte

Die Sicherheitsausbildung wird in Deutschland an verschiedenen Standorten angeboten, jedoch variieren, trotz STCW-Konformität, die Ausbildungsinhalte und Kursdauer von Standort zu Standort mitunter erheblich. Die Teilnehmerzahl ist ebenso abhängig vom Kursanbieter und reicht von 10 Personen bis hin zu 30 Personen pro Lehreinheit.

Dauer

Das Basic Safety Training ist auf ein Minimum von 80 Zeitstunden reguliert und beinhaltet alle oben genannten Ausbildungspunkte. Übungszeit für den am Ende der Ausbildung zu erbringenden Einzelleistungsnachweis ist nicht inbegriffen. Teilweise werden die Kurs-spezifischen STCW-Mindestanforderungen von einigen Anbietern deutlich höher angesetzt, um gleichzeitig zusätzlichen Genossenschaft-spezifischen Auflagen, wie beispielsweise denen der BG Verkehr, gerecht zu werden. Für Servicepersonal auf Kreuzfahrtschiffen besteht die Möglichkeit, ein komprimiertes Sicherheitstraining zu absolvieren, welches zusätzlich um ein Vessel Sanitation Program erweitert wird.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Exposé zum Kurs Sicherheitsausbildung und Unterweisung für Seeleute – Basic Safety Training
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