Der Sparkassenverband Berlin ist der Sparkassen- und Giroverband von Berlin.

Rechtliche Verhältnisse

Die aktuelle Stellung des Berliner Sparkassenverbandes ist im Ergebnis der Umgestaltung der Landesbank Berlin nach dem Berliner Bankenskandal entstanden. Die Berliner Sparkasse – die einzige im Land Berlin – ist seit Inkrafttreten des aktuellen Berliner Sparkassengesetzes am 1. Januar 2006 eine öffentlich-rechtliche Sparkasse in der Rechtsform einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Berliner Sparkasse ist die Landesbank Berlin. Der Träger – also die Landesbank Berlin – gilt als eigener Sparkassenverband (§ 3 Abs. 5 SpkG). Präsident des Berliner Sparkassenverbandes ist der Vorstandsvorsitzende der Landesbank Berlin, Johannes Evers.

Der Sparkassenverband Berlin ist Mitglied im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV).

Zur Regelung seiner Angelegenheiten der Sparkassenverband Berlin kann eine Geschäftsordnung erlassen werden, die der Zustimmung der für das Kreditwesen zuständigen Senatsverwaltung bedarf (§ 3 Berliner SpkG).

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin – Girozentrale – in eine Aktiengesellschaft (Berliner Sparkassengesetz – SpkG) vom 28. Juni 2005.
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