Die Sparwechselschaltung ist eine Wechselschaltung aus der Elektroinstallation. Sie dient dazu, einen Verbraucher, meist eine Leuchte, von zwei Stellen ein- und auszuschalten.

Aufbau

Eine Sparwechselschaltung wird aus Wechselschaltern aufgebaut. Im Gegensatz zu einer normalen Wechselschaltung arbeitet die Sparwechselschaltung nur mit einer Korrespondierenden. Das spart eine Ader und ermöglicht, bei der Verwendung 5-adriger Leitungen unter die jeweiligen Wechselschalter noch eine Steckdose einzubauen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Lampen von beiden Gerätedosen aus angeschlossen werden können.

Funktionsweise

Die Ausgänge der Wechselschalter sind miteinander verbunden. Auf einer der beiden Adern erfolgt die Einspeisung. Der Anschluss der Lampe(n) erfolgt an der anderen Ader.

Eingangsseitig sind die beiden Schalter miteinander verbunden. Solange beide Schalter in verschiedenen Schalterpositionen stehen, kann der Strom nicht von der A- auf die B-Ader fließen. Wird einer der beiden Schalter betätigt, kann der Strom über die dritte Verbindungsader fließen.

Die Nachteile der Sparwechselschaltung sind:

  • Kann nachträglich nicht durch Kreuzschalter für weitere Schaltpunkte erweitert werden, wie es bei der normalen Wechselschaltung möglich ist.

Weitere Schaltungsvarianten

Bei einer Kontrollwechselschaltung sind die Schalter zusätzlich mit einer kleinen Kontrollleuchte wie einer Glimmlampe oder Leuchtdiode versehen, sodass man an den Schaltern optisch erkennen kann, ob der Verbraucher aktuell ein- oder ausgeschaltet ist.

In neu zu erstellenden Installationen wird es bei mehr als zwei bis drei Schaltstellen (= 2 Wechselschalter plus optionaler Kreuzschalter) kostensparender, wenn ein Stromstoßschalter und diverse Taster ab 4 Schaltstellen verwendet werden.

Eine unzulässige Variante der Wechselschaltung ist die sogenannte Hamburger Schaltung, wo der Neutralleiter einpolig geschaltet wird. Ein einpoliges Schaltgerät darf jedoch gemäß DIN VDE 0100-460 Abschnitt 463.1.2 nicht im Neutralleiter eingesetzt werden. Daher ist diese Schaltungsvariante gemäß VDE auch nicht mehr unter Bestandsschutz zulässig, selbst wenn die Anlage vor Mai 1973 errichtet und nachher nicht verändert wurde. Die einstmals zulässigen Schalter sind gemäß VDE seit 2006 austauschpflichtig. Hamburger Schaltungen im Bestand dürfen in Deutschland unter keinen Umständen mehr betrieben werden.

Andere Schaltungen

Weitere Schaltungen in der Elektroinstallation sind

Literatur

  • Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage. Hüthig Verlag, Heidelberg 2003, ISBN 3-7785-2909-9.
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