Die Hamburger Schaltung (englisch Carter system) ist eine besondere Form der Sparwechselschaltung in der Elektroinstallation. Sie ist in Deutschland (nach VDE 0100-460 Abschnitt 463.1.2) sowie in den USA nach dem National Electrical Code seit 1923 (aktuell: NEC Article 404.2) in neuinstallierten bzw. in alten und erweiterten Niederspannungsanlagen nicht zulässig, weil der Neutralleiter nicht einpolig geschaltet werden darf.
Die Gefahr der Hamburger Schaltung besteht darin, dass im ausgeschalteten Zustand an Leuchten mit fehlendem Berührungsschutz (ältere Bauart) am Lampengewinde das Potential des Außenleiters anliegen kann, und zwar auch dann, wenn die Lampe ausgeschaltet ist und daher für den Laien augenscheinlich „stromlos“ sein sollte. Dies liegt daran, dass mit der Hamburger Schaltung ein Zustand erreicht werden kann, bei dem an beiden Polen der Lampenfassung die Spannung des Außenleiters anliegt. Dadurch kann eine Person beim Berühren des Lampengewindes (z. B. beim Auswechseln einer Glühlampe) einen Stromunfall erleiden.
Weiterhin kann mit ungeeigneten Wechselschaltern ein Kurzschluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter entstehen: Der beim Ausschalten entstehende Lichtbogen liegt zunächst wie bei anderen Installationsschaltungen auch in Reihe mit dem Verbraucher, wird aber durch das Schaltelement, sofern er bis dahin nicht gelöscht ist, am Ende des Schaltvorgangs direkt auf Außen- und Neutralleiter kommutiert.
Hamburger Schaltungen in Altanlagen (errichtet vor Mai 1973) stehen nicht unter Bestandschutz, da der Begriff aus dem Baurecht stammt und nicht auf Baunebengewerke erweiterbar ist. Insbesondere schreibt das Energiewirtschaftsgesetz seit 2006 im §49 ausdrücklich vor, dass während der Errichtung und während des Betriebes die aktuellen VDE-Richtlinien einzuhalten sind. Dies betrifft ganz besonders den Austausch der früher verwendeten und für die Hamburger Schaltung geeigneten Drehschalter gegen neue Wippschalter. Dennoch sind heute einige Wechselschalter mit N und L beschriftet.
Aufbau und Verwendung
Die Hamburger Schaltung wurde verwendet, um
- mit einem einzigen Leiter je Schaltstelle zur Leuchte eine Wechselschaltung zu ermöglichen, ausgehend von Positionen, an denen bereits Neutralleiter und Außenleiter verfügbar waren.
- Leitungen mit weniger Adern verlegen zu können (z. B. ein NYM 4 × 1,5 mm² anstelle eines NYM 5 × 1,5 mm²).
- Leitungen, die zu wenige Adern enthalten, dennoch für eine Wechselschaltung nutzen zu können.
Die Besonderheit (und Gefahr) der Schaltung liegt darin, dass die Lampe in der einzigen Korrespondierenden liegt. (Korrespondierende ist die Bezeichnung der Verbindungsleitung(en) zwischen zwei Wechselschaltern.)
Mit einer nur vieradrigen Verbindung zwischen zwei Wechselschaltern konnten an beiden Schaltern jeweils zusätzliche Steckdosen angebracht werden. Die benötigten Leiter waren in diesem Fall die einzige Korrespondierende, der Außenleiter, der Neutralleiter und der Schutzleiter. Die bei einer herkömmlichen Wechselschaltung nötige zweite Korrespondierende konnte eingespart werden.
Literatur
- Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage, Hüthig Verlag, Heidelberg, 2003, ISBN 3-7785-2909-9
Einzelnachweise
- ↑ Switching a neutral is generally forbidden by the NEC unless the hot conductor is opened simultaneously. See NEC Article 404.2 Switch Connections: (A) … Three-way and four-way switches shall be wired so that all switching is done only in the ungrounded circuit conductor … (B) Grounded Conductors. Switches or circuit breakers shall not disconnect the grounded conductor of a circuit. Womit es ausdrücklich untersagt ist, den geerdeten Neutralleiter einpolig zu schalten!
- ↑ Die Forderung aus DIN VDE 0100-550 Abschnitt 5 wurde aus VDE 0100:1973-05 §31 b) 3 übernommen. Aussage: „Zur Wechselschaltung mit einpoligen Wechselschaltern (Schalter 6, VDE 0632, Tafel IV) darf der Mittelleiter oder ein zweiter Außenleiter nicht benutzt werden.“