Ein Staatsluftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, das einen Staatsflug ausführt, also in staatlicher Mission unterwegs sind. Dazu gehören Luftfahrzeuge die Staatsinstitutionen gehören, aber auch zivile oder private Luftfahrzeuge, die in einem Staatsauftrag betrieben werden.
Ausländische Staatsluftfahrzeuge, die fremdes Territorium überfliegen möchten, benötigen eine besondere Genehmigung von Luftfahrtbehörden, die Diplomatic Clearance.
Schweiz
In der Schweiz gibt es verschiedene staatliche Stellen, die über eigene Luftfahrzeuge verfügen oder Luftfahrzeuge auf einer dauerhaften Basis von einem Luftfahrtoperateur mieten. Die Staatsluftfahrzeuge der Schweiz sind beim BAZL und bei den Mitteln der Schweizer Luftwaffe einzeln aufgeführt.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Das VBS ist der größte Betreiber von Staatsluftfahrzeugen der Schweiz. Es teilt sich in zwei Gruppen und eine Untergruppe auf.
- 1a.Die Schweizer Luftwaffe mit ihren Helikoptern und Flächenflugzeugen, mit den Standorten Alpnach, Dübendorf, Payerne, Meiringen, Locarno und Emmen, siehe auch Luftfahrzeuge der Schweizer Luftwaffe.
- 1b.Der Lufttransportdienst des Bundes ist eine Untereinheit der Schweizer Luftwaffe mit den Standorten Flughafen Bern-Belp und Dübendorf.
- 2. Die Armasuisse mit Standort Militärflugplatz Emmen.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Das UVEK hat zwei Bundesämter, die Staatsluftfahrzeuge betreiben:
- 1. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, kurz BAZL, ist Aufsichtsbehörde über die zivile Luftfahrt der Schweiz und betreibt die zivilen Staatsluftfahrzeuge der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Standort der BAZL Luftflotte ist Flughafen Bern-Belp.
- 2. Der aviatische Bereich der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle, Standort der SUST Flotte ist der Militärflugplatz Payerne
Polizeikonkordat Ost- und Zentralschweiz
Das Polizeikonkordat der Ost- und Zentralschweiz operiert unter der Führung der Kantonspolizei Zürich einen Polizeihelikopter der Heli-Linth Invest AG gehört ab dem Militärflugplatz Dübendorf.
Weblinks
- Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Abgeschlossen in Chicago am 7. Dezember 1944. Von der Schweizer Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 1946. Art. 3 Privat- und Staatsluftfahrzeuge
Einzelnachweise
- ↑ BAZL Luftfahrzeugregister (Memento des vom 16. Juni 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.