Der irische Staatsrat (englisch Council of State; irisch An Chomhairle Stáit) ist ein politisches Organ, das den irischen Präsidenten berät und durch die Verfassung von Irland geschaffen wurde. Der Staatsrat hat auch die theoretische Macht, die Aufgaben des Präsidenten übergangsweise zu übernehmen, falls diese nicht durch ihn oder die Presidential Commission ausgeführt werden können. Tagungsort des Staatsrates ist Áras an Uachtaráin.

Zusammensetzung

Der Staatsrat besteht aus einer Reihe von Regierungsbeamten, die von Amts wegen in diesem Rat sitzen, sowie aus einigen ehemaligen Amtsinhabern und bis zu sieben Personen, die vom Präsident benannt wurden. Die Personen, die von Amts wegen im Staatsrat sitzen, sind der rechtliche Regierungsberater sowie jeweils zwei Personen aus jedem der drei Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative.

Im Gegensatz zu den übrigen Aufgaben, die der Präsident in Abstimmung mit dem Kabinett entscheiden muss, obliegen die sieben Personen des Staatsrates alleine seiner Entscheidung. Diese sieben Personen bleiben im Staatsrat, bis der Nachfolger des Präsidenten sein Amt übernimmt.

Aktuelle Liste der Staatsratsmitglieder
Amt Aktuelle Mitglieder
von Amts wegen
Taoiseach (Exekutive)Micheál Martin
Tánaiste (Exekutive)Leo Varadkar
Ceann Comhairle (Legislative)Seán Ó Fearghaíl
Cathaoirleach (Legislative)Mark Daly
Chief Justice des Supreme Court (Judikative)Donal O’Donnell
Präsident des Court of Appeal (Judikative)George Birmingham
Präsident des High Court (Judikative)Mary Irvine
rechtlicher Regierungsberater (Attorney General)Paul Gallagher
Ehemalige Amtsinhaber
ehemalige irische PräsidentenMary Robinson, Mary McAleese
ehemalige TaoisighJohn Bruton, Bertie Ahern, Brian Cowen, Enda Kenny, Leo Varadkar
ehemalige Oberste RichterRonan Keane, John L. Murray, Susan Denham
Vom Präsidenten bestimmt
 Cara Augustenborg, Sinéad Burke, Sindy Joyce, Maurice Malone, Johnston McMaster, Mary Murphy, Seán Ó Cuirreáin
(Stand 2022)

Aufgaben

Der Präsident ist zwar nicht an die Vorschläge des Rates gebunden, muss aber dessen Rat einholen und jedes Staatsratsmitglied muss die Möglichkeit bekommen, angehört zu werden. Dieses Vorgehen ist Pflicht bei der Ausführung aller Ermessensentscheidungen des Präsidenten, ausgenommen der Ablehnung einer Auflösung des Dáil Éireann. Dies sind im Einzelnen:

  1. Beauftragung einer Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesvorschlägen durch das oberste Gericht
  2. Bestätigung eines Gesetzesentwurfs durch einen Volksentscheid
  3. Kürzung des Zeitrahmens zur Gesetzesbestätigung im Senat
  4. Einberufung eines Schlichtungsausschusses zur Entscheidung, ob ein Gesetzesentwurf Etat-Fragen beinhaltet.
  5. Eine Rede an das Parlament
  6. Eine Rede an die Nation
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