Staatswappen des Russischen Kaiserreiches
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Mittleres Wappen

Kleines Wappen
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Zum Führen des Wappens berechtigt Russisches Kaiserreich

Das Staatswappen des Russischen Reiches war in der Zeit von 1882 in Anwendung. Es ist auch der zentrale Teil des Großen Wappens des Russischen Reichs. Der dreifach gekrönte schwarze Doppeladler im goldenen Wappenschild ist mit dem Brustschild belegt, auf dem Elemente des Moskauer Wappens sind.

Beschreibung

Im goldenen Wappenschild ein mit der Krone des russischen Reiches gekrönter goldbewehrter, rotgezungter schwarzer Doppeladler. Zwischen beiden Köpfen schwebt die gleiche Krone mit daran hängendem himmelblauen Band des Ordens Andreas des Erstberufenen. Der Adler hält in der rechten Klaue das russische Reichszepter und in der linken Klaue den russischen Reichsapfel.

Im goldgeränderten roten Brustschild der heilige Märtyrer Sankt Georg, in silberner Rüstung mit wehendem blauen Mantel reitet auf einem mit einer roten goldbefransten Decke gesattelten aufbäumenden Schimmel. Das Pferd ist mit goldenem Zaumzeug und goldener Mähne. Unter ihm ein kriechender goldener Drache, dessen Rachen Sankt Georg mit einer Lanze durchspießt. Die Lanze endet im goldenen Kreuz.

Der Hauptschild ist von unten von neun Schilden umgeben, die mit russischen Königsmützen und den dazugehörigen russischen Kaiserkronen gekrönt sind.

1 
Drei große Fürstentümer: Nowgorod, Kiew und Wladimir;
2 
Großrussische Fürstentümer und Regionen: Pskow, Smolensk, Twer, Jugorsk, Nischni Nowgorod, Rjasan, Rostow, Jaroslawl, Belosersk und Udor;
3 
Kleinrussische Fürstentümer: Wolhynien, Podolien und Tschernigow.
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