Das Stadtamt Mannheim war eine von 1803 bis 1864 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden.

Geschichte

Am Ende des Heiligen Römischen Reiches war das an der Mündung des Neckars in den Rhein gelegene Mannheim von den kurpfälzischen Oberämtern Heidelberg und Neustadt umgeben, aber als ehemalige Residenzstadt verwaltungstechnisch eigenständig. Das Amt des Bürgermeisters, tituliert als Stadtdirektor, hatte seit 1790 Karl Anton Rupprecht inne.

Als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 fielen die Stadt und ihr rechtsrheinisches Umland unter die Landeshoheit Badens. Dessen Regierung hielt in Bezug auf Mannheim, das zu diesem Zeitpunkt 18.818 Einwohner zählte, bis auf weiteres an dem Konzept fest und übernahm auch Rupprecht in den Staatsdienst. Die Orte in der Region wurden auf zahlreiche kleinere Ämter aufgeteilt, die neu errichteten Landvogteien unterstellt wurden. Die nördlich und östlich der Stadt gelegenen kamen zum Amt Ladenburg, die im Süden zum Amt Schwetzingen.

Anfangs wurde das Amt zeitweise auch, nach dem Titel des Verwaltungsleiters, als Stadtvogteiamt bezeichnet. 1825 lebten in seinem Bereich, zu dem auch das Mühlauschlösschen zählte, 19.870 Einwohner. 1864 wurde das Stadtamt mit den meisten der Orte des aufgelösten Amtes Ladenburg zum Bezirksamt Mannheim zusammengeschlossen. Die Zahl der Einwohner Mannheims war bis dahin auf 30.555 gestiegen.

Liste der Stadtdirektoren

Das Amt des Leiters der Verwaltung als Stadtdirektor hatten inne:

  • 1803–1814: Karl Anton Rupprecht
  • 1814–1826: Philipp von Jagemann
  • 1826–1832: Jakob Wundt
  • 1832–1835: Philipp Jakob Orff
  • 1835–1847: Karl Joseph Riegel
  • 1847–1849: Franz Kern
  • 1849–1855: Franz Stephani
  • 1855–1864: Rudolf von Hennin

Übergeordnete Verwaltungseinheiten

Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens übergeordnete Verwaltungseinheiten waren, mit Sitz jeweils in Mannheim:

  • 1803 bis 1807 die Provinz der Pfalzgrafschaft, auch Badische Pfalzgrafschaft genannt
  • 1807 bis 1809 die Provinz des Unterrheins oder der Badischen Pfalzgrafschaft
  • 1810 bis 1832 der Neckarkreis
  • ab 1832 der Unterrheinkreis

Weitere Entwicklung

Aus dem Bezirksamt entstand 1939 der Landkreis Mannheim, zugleich wurde Mannheim, nach zahlreichen Eingemeindungen in deutlich größerem Umfang, als Stadtkreis wieder eigenständig.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Informationen zu Rupprecht auf der Website des Mannheimer Stadtarchivs.
  2. Abschnitt zur Stadt Mannheim im Kur-Badischen Hof- und Staats-Calender für das Jahr 1805, S. 186ff.. Digitalisierte Version auf der Website des Münchener Digitalisierungszentrums.
  3. Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 138.
  4. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 25. Juli 1864, S. 315. Digitalisierte Version auf der Website der badischen Landesbibliothek.
  5. Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden. Zwanzigstes Heft: Die Volkszählung vom Dezember 1864, I. Teil, S. 48. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  6. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
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