Stiftung Bayerische Gedenkstätten
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2003
Gründer Freistaat Bayern
Sitz München
Zweck Aufarbeitung des Nationalsozialismus, Unterhaltung von Gedenkstätten
Vorsitz Karl Freller
Website https://www.stiftung-bayerische-gedenkstaetten.de/

Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Sie wurde durch den Freistaat Bayern zum 1. Januar 2003 errichtet. Die Stiftung ist Trägerin der KZ-Gedenkstätte Dachau und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, die zu den Gedenkstätten von nationaler und internationaler Bedeutung in Deutschland gehören, sowie weiterer Gedenkstätten im Freistaat.

Stiftungszweck

„Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten, die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird.“

Art. 2 Abs. 1 Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ (Gedenkstättenstiftungsgesetz – GedStG) vom 24. Dezember 2002 (Freistaat Bayern)

Gedenkstätten

Bild Name Eröffnung Stadt Besucher pro Jahr
KZ-Gedenkstätte Dachau 1965 Dachau
KZ-Gedenkstätte Flossenbürg 2007 Flossenbürg

Organisation

Der Stiftungsrat steht unter dem Vorsitz des Bayerischen Kultusministers. Daneben gehören dem Gremium weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung (Finanzministerium, Wissenschaftsministerium), des Bayerischen Landtages, der Bundesrepublik Deutschland, der Gemeinden Dachau und Flossenbürg, der evangelischen und der katholischen Kirche und der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern an sowie drei ehemalige Häftlingen (darunter einer für das Comité International de Dachau).

Ein Kuratorium mit beratender Funktion bezieht weitere gesellschaftliche Gruppen mit ein, so den bayerischen Jugendring, den Verband der Sinti und Roma in Bayern und den bayerischen DGB. Zur Beratung in inhaltlichen Frage gibt es außerdem einen internationalen wissenschaftlichen Beirat, dem sieben Historiker und Geschichtsdidaktiker angehören.

Für Bau und Umgestaltungsmaßnahmen sind, sofern Spenden und andere Einnahmen (etwa aus den Parkgebühren am Busparkplatz der Gedenkstätten) nicht ausreichen, separate Haushaltsmittel zu beschließen.

Seit 2013 liegt auch die Verantwortung für die bayerischen KZ-Friedhöfe bei der Stiftung.

Geschichte

Durch die Gründung der Stiftung und die Übertragung der beiden KZ-Gedenkstätten vom Freistaat an die Stiftung sollten gesellschaftliche Gruppen stärker in die Erinnerungsarbeit eingebunden werden.

Als Stiftungsdirektor wurde 2007 der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Karl Freller gewählt.

Einzelnachweise

  1. Süddeutsche Zeitung: Dachau soll europäischer Lernort werden. Abgerufen am 30. Januar 2020.
  2. Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ (Gedenkstättenstiftungsgesetz – GedStG) vom 24. Dezember 2002 (Freistaat Bayern)
  3. KZ-Friedhöfe in Bayern Homepage der Stiftung Bayerische Gedenkstätten (Stand September 2015)
  4. idowa, Straubing Germany: Bayern: Gedenkstätten für Nazi-Verbrechen sanieren und erweitern. In: Idowa. 21. Januar 2020, abgerufen am 26. März 2021.
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