Das Streckentelefon (auch: Streckenfernsprechverbindung) war eine Telefonanlage, die entlang von Bahnstrecken installiert war und der Kommunikation zwischen den Dienstposten entlang der Strecke sowie im Bedarfsfall zwischen Zugpersonal und Zugmeldestellen diente.

Technik

In der Regel handelte es sich um eine Gemeinschaftsleitung, an die alle Zugmeldestellen, Schrankenwärter, Sprechstellen und Fernsprechschränke angeschlossen waren. Die Sprechstellen waren in Deutschland mit dem Großbuchstaben F („Fernsprecher“) gekennzeichnet.

Zugpersonal konnte die Anlage nur nutzen, wenn der Zug anhielt und die an der Strecke – insbesondere an nicht besetzten Blockstellen – stehenden stationären Telefonapparate nutzte. In einigen Fällen führte das Zugpersonal mobile Telefongeräte mit, die an die Telefon-Freileitung angeklemmt werden konnten, so in Hilfszug-Gerätewagen, in Packwagen von Nebenbahnen oder in Hofzügen.

Durch den in den 1970er Jahren begonnenen Ausbau des Zugfunks und ab den 1990er Jahren der flächendeckenden Einführung des Digitalen Zugfunks (GSM-R) wurde das Streckentelefon inzwischen im deutschen Eisenbahnnetz weitgehend ersetzt.

Meldungen

Das Streckentelefon wurde für die dienstliche Kommunikation entlang von Bahnstrecken genutzt, insbesondere für den Zugmeldebetrieb, aber auch für andere Mitteilungen, sowie für Unfallmeldungen.

Literatur

  • Streckensprechverbindung. In: Hans-Joachim Kirsche (Bearb.): Lexikon der Eisenbahn. VEB transpress, 5. Auflage Berlin 1978, S. 687
Commons: Streckentelefon – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Streckensprechverbindung. In: Hans-Joachim Kirsche (Bearb.): Lexikon der Eisenbahn. VEB transpress, 5. Auflage Berlin 1978, S. 687
  2. Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion Mainz vom 9. Dezember 1948, Nr. 61. Bekanntmachung Nr. 422, S. 286.
  3. Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 6. Oktober 1906, Nr. 53. Bekanntmachung Nr. 565, S. 474
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