Streithorst ist der Name eines ursprünglich westfälischen, später auch in Braunschweig, Magdeburg, Brandenburg, Preußen und Kurland verbreiteten, inzwischen erloschenen Adelsgeschlecht.

Geschichte

Der Rittersitz Streithorst im Osnabrücker Land ist der nahmensstiftende Stammsitz des Geschlechts, das mit Gerhard von der Streithorst 1304 zuerst urkundlich auftrat. Im Kirchturm der Wallfahrtskirche St. Marien in Küblingen befindet sich das Erbbegräbnis derer von Streithorst, die Patronatsherren auf Gut Küblingen waren. 1562 bis spätestens 1663 war die Familie mit der Burg Schliestedt belehnt. Bereits 1569 bestand mit Allschwangen im Kreis Hasenpoth auch Lehnsbesitz in Kurland. 1631 wurden sie ebd. in die 1. Klasse der Ritterbank aufgenommen. 1600 kam die Wahlburg an die Familie. Noch im 18. Jahrhundert waren die Herren von der Streithorst mit einem von vier Rittergüteren in Obhausen belehnt. 1768 hat der Mannesstamm des Geschlechts seinen Ausgang gefunden.

Angehörige

Wappen

In Rot zwei schräggekreuzte goldene Fischgabeln (Dreizack), auf dem rot-golden bewulsteten Helm mit rot-goldenen Decken zwei schräggekreuzte goldene Fischgabeln (Dreizack).

Literatur

Einzelnachweise

  1. Rudolf v. Bruch: Die Rittersitze des Fürstentums Osnabrück. S. 235 (PDF).
  2. Maximilian Gritzner: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3, 11. Abt., T. 1, Bd. 2: Der Adel der russischen Ostseeprovinzen, Teil 1: Die Ritterschaft, Bd. 2: Edelleute (Hertell - Zoritsch); Nachträge und Berichtigungen, Nürnberg 1898, S: 448.
  3. Streithorst, Joachim von d. in der Deutschen Biographie
  4. Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u. a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon – 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, ISBN 3-937664-46-7, S. 681–682.
  5. 555 Friedrich Ulrich von der Streithorst (Der Einziehende) in der Mitgliederdatenbank der Fruchtbringenden Gesellschaft.
  6. 1 2 Bernhard Peter: Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2584. Bayreuth (Oberfranken), Ordenskirche St. Georgen, Teil 2: Tafeln 23–42.
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