Die Wahl zum Großdeutschen Reichstag vom 10. April 1938 fand zugleich mit der nachträglichen Volksabstimmung über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich statt. Es handelte sich um die letzte Reichstagswahl in Deutschland. Zugelassen war wie bei den beiden vorangegangenen Wahlen nur eine nationalsozialistisch dominierte Einheitsliste, für die einige als Gäste bezeichnete Parteilose aufgestellt wurden. Es handelte sich damit um eine Scheinwahl, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand: Sowohl die Wahl als auch die Abstimmung erbrachten, wie die vorherigen Wahlen, eine deutliche Zustimmung.

Mit der Sudetendeutschen Ergänzungswahl vom 4. Dezember 1938 stimmten auch die Einwohner des Sudetenlandes über ihre Reichstagsabgeordneten ab, nachdem dieses Gebiet infolge des Münchner Abkommens vom 29. September angeschlossen worden war.

Ergebnisse

Die 1717 Kandidaten umfassende Einheitsliste der NSDAP erreichte offiziell 99,1 % der Stimmen, 0,9 % waren ungültig (z. B. wegen abweichender Markierungen auf dem Stimmzettel). Für je 60.000 abgegebene Stimmen gab es einen Sitz, weswegen 814 der auf der Einheitsliste Nominierten in den Reichstag einzogen. 803 waren Mitglieder der NSDAP, elf waren als „Gäste“ bezeichnete Parteilose. Unter den Abgeordneten befanden sich keine Frauen.

Inwieweit die Ergebnisse der wahren Meinung des Wahlvolks entsprachen, ist in der Fachliteratur umstritten. Richard J. Evans verweist auf massive Einschüchterungen und Wahlfälschungen. Laut Gestapo soll in Wahrheit nur ein Drittel der Bevölkerung Wiens den „Anschluss“ wirklich befürwortet haben. Heinrich August Winkler dagegen verweist auf die Wahlwerbung, mit der die österreichischen Bischöfe und auch der ehemalige Staatskanzler Karl Renner (vormals SPÖ) öffentlich dazu aufgerufen hatten, mit „Ja“ zu stimmen. Die Deutschland-Berichte der Sopade meldeten aus dem Altreich, „daß die nationale Hochstimmung echt ist“, und sich nur eine Minderheit davon habe nicht fortreißen lassen. Hitler erschien seinen Wählern als Vollender des Werkes Otto von Bismarcks, indem er den Bruch von 1866, die im Deutschen Krieg erzwungene kleindeutsche Lösung, überwand. Obendrein schien er die Friedensverträge von Versailles und St. Germain erfolgreich überwunden und das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen und Österreicher verwirklicht zu haben.

In der Ergänzungswahl erhielten 41 Abgeordnete aus dem Sudetenland einen Sitz, sodass die Abgeordnetenzahl auf 855 stieg, darunter nun 10 Gäste.

Weitere Entwicklung

Die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode fand am 30. Januar 1939 statt, zum Reichstagspräsidenten wurde der Luftfahrtsminister Hermann Göring gewählt.

Danach kam es durch mehrere neu zum Reich gekommene Gebiete zum Anstieg auf die Endzahl von 876 Abgeordneten, so wurden z. B. im April 1939 zusätzlich zwei Abgeordnete aus dem Memelland bestimmt.

Am 25. Januar 1943 verlängerte Adolf Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch das Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 (VE-Day) endete der Krieg in Europa und es kam in Deutschland zu keiner weiteren Reichstagswahl mehr.

In der am 23. Mai 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland waren die Bürger am 14. August 1949 erstmals zu einer Bundestagswahl aufgerufen, welche wieder demokratischen Wahlgrundsätzen genügte. In der Deutschen Demokratischen Republik (gegründet am 7. Oktober 1949) fand die erste Volkskammerwahl am 15. Oktober 1950 statt.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen (= Jus Publicum. Band 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2004, ISBN 3-16-148403-7, S. 90; es wird ebenfalls von „Einverleibung“ geschrieben, so etwa ibid., S. 97.
  2. Liste des Führers zur Wahl des Großdeutschen Reichstages am 10. April 1938. In: Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 82, 7. April 1938 (online).
  3. Reichstagshandbücher, 1938/1: Verzeichnis der Mitglieder des Reichstags. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 4. September 2012.
  4. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. II/2: Diktatur. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2006, S. 793.
  5. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung. C.H. Beck, München 2000, S. 31.
  6. Reichstagshandbücher, 1938/2: Verzeichnis der Mitglieder des Großdeutschen Reichstags. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 4. September 2012.
  7. Joachim Lilla, Martin Döring, Andreas Schulz: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ab Mai 1924. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4, S. 771 f.
  8. Gesetz über die Vertretung der Memeldeutschen im Großdeutschen Reichstag. www.verfassungen.de, 21. März 2004, abgerufen am 6. September 2012.
  9. Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags. Reichsgesetzblatt, Teil 1, 25. Januar 1943, abgerufen am 26. November 2016.
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