Ein Tätigkeitsbericht (Abk. TB) ist eine Dokumentation über eine Tätigkeit.

Sie umfasst unter anderem den

Die Erstattung von Tätigkeitsberichten ist durch zahlreiche Gesetze zwingend vorgeschrieben.

Betriebsräte haben einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 43 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Ähnliches gilt für den Personalrat. Er hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)).

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