Ein Tafelpapier ist im Bankwesen ein Wertpapier, das sich der Bankkunde effektiv aushändigen lässt und selbst verwahrt oder in ein Bankschließfach (geschlossenes Depot) einliefert. Tafelpapiere sind also stets Inhaberpapiere. Geschäfte mit Tafelpapieren sind Tafelgeschäfte, allerdings ist dieser Geschäftsbegriff nicht auf den Handel von Tafelpapieren beschränkt, sondern umfasst beispielsweise auch Geschäfte mit Sorten oder mit Edelmetallen wie Gold.
Effekten werden heute ganz überwiegend im Wege der Girosammelverwahrung oder des Wertrechts gehandelt, also stückelos auf Wertpapierdepots verbucht. Deshalb bilden physisch lieferbare Wertpapierurkunden die Ausnahme.
Für Informationen insbesondere zu Rechtsfragen siehe Tafelgeschäft.
Einzelnachweise
- ↑ Philipp Berger: Tafelpapier. (Nicht mehr online verfügbar.) In: godmode-trader.de. 1. September 2014, ehemals im ; abgerufen am 25. April 2022. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
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