Eine Terrormiliz ist laut Definition der deutschen Bundesregierung ein „paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband, der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten.“
Damit steht diese Definition im Widerspruch zur Definition einer Miliz laut DWDS, nach der eine Miliz stets auf Seiten des Staates steht. Der IS stellt nach dieser Definition keine Miliz, sondern eine Rebellengruppe dar.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ § 28 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Entwurf sowie amtliche Begründung (BT-Drs. 19/9736)
- ↑ DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 13. Januar 2023.
- ↑ Wolfgang Schreiber: Terrorismus - Boko Haram und ISIS sind "Rebellen" und keine "Milizen". In: Deutschlandfunk Kultur. 6. August 2014, abgerufen am 13. Januar 2023.
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