Thomas Bates (* vor 1709; † wahrscheinlich 1760) war ein englischer Arzt.

Leben

Über Bates’ Leben ist wenig bekannt. Er diente 1709 als Marinearzt im Mittelmeer. Später war er als Arzt von Königin Anne und deren Nachfolger Georg I. tätig. Im Juli 1714 brach die Rinderpest auf Farmen in der Umgebung Londons aus und Bates wurde beauftragt, die Tierseuche einzudämmen. Die eingeleiteten seuchenhygienischen Maßnahmen, die Keulung der infizierten Tiere und anschließendes Vergraben unter einer Schicht ungelöschtem Kalkes, erwiesen sich als schnell wirksam. Um derartige Maßnahmen durchsetzen zu können, empfahl Bates Kompensationszahlungen an betroffene Rinderhalter, die 40 Schilling pro getötetem Tier erhalten sollten. Ob Bates Kenntnis von den Maßnahmen gegen die Rinderpest hatte, die in Italien von Giovanni Maria Lancisi durchgeführt, aber erst 1715 in De bovilla peste publiziert wurden, ist unbekannt. Wie Lancisi stellte Bates fest, dass die Krankheit nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch indirekt übertragen werden kann.

1718 wurde Bates zum Mitglied der Royal Society gewählt.

Die Rinderpest brach 1745 erneut in England aus. Bates – mittlerweile im Ruhestand und in Alton lebend – verwies auf seine ursprüngliche Veröffentlichung zu diesem Thema, inwiefern diese Beachtung fand, ist nicht bekannt.

Schriften

Einzelnachweise

  1. Lise Wilkinson: Animal and disease: an introduction to the history of comparative medicine. Cambridge University Press, 1992. S. 51f.
  2. 1 2 3 Lise Wilkinson: Veterinary cross-currents in the history of ideas on infectious disease. In: Journal of the Royal Society of Medicine. Band 73, Nummer 11, November 1980, S. 818–827, ISSN 0141-0768. PMID 7017119. PMC 1437940 (freier Volltext), S. 822.
  3. Wilkinson, 1992, S. 51.
  4. The Royal Society: List of Fellows of the Royal Society 1660–2007. (PDF-Datei, abgerufen am 25. April 2013; 1,1 MB).
  5. Thomas Bates, Esq. of Alton in Hampshire: Directions recommended to be observed in the present incurable, and contagious distemper among the cows. Gent. Mag., 1745, 15:528.
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