Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung Special Rapporteur on the right to development | |
---|---|
Organisationsart | Sonderberichterstatter |
Kürzel | srdevelopment |
Leitung | Surya Deva Indien seit 2023 |
Gegründet | 5. Oktober 2016 |
Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung wurde zur Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geschaffen.
Das UN-Mandat
Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 5. Oktober 2016 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er macht auch Anschlussverfahren, in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.
Amtsinhaber
- 2017–2023 Saad Alfarargi – Ägypten
- seit 2023 Surya Deva – Indien
Websites
Fußnoten
- ↑ Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/33/14. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
- ↑ Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- ↑ Sonderverfahren. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
- ↑ Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
- 1 2 Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- ↑ Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- 1 2 Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- ↑ Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
- ↑ Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- ↑ Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.