Ulrike Lembke (* 1978) ist eine deutsche Juristin und Hochschullehrerin. Seit dem 5. März 2020 ist sie Richterin am Verfassungsgericht Berlin.

Beruflicher Werdegang

Ulrike Lembke studierte an der Universität Greifswald von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften und absolvierte parallel von 1999 bis 2001 ein Teilstudium der Politikwissenschaft und Anglistik. Ihre Erste Juristische Staatsprüfung legte sie 2003 in Schwerin mit der Note gut ab. 2008 wurde sie an der Universität Greifswald mit einer Dissertation zum Thema Einheit aus Erkenntnis? Zur Unzulässigkeit der verfassungskonformen Gesetzesauslegung als Methode der Normkompatibilisierung durch Interpretation bei Claus Dieter Classen und Matthias Jestaedt mit der Bewertung summa cum laude promoviert.

2009 legte sie ihr Zweites Staatsexamen am OLG Celle ab und lehrte bis 2015 als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, von 2017 bis 2018 als Professorin für Gender im Recht an der FernUniversität in Hagen und seit 2018 als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin.

Ihre Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen Rechtliche Geschlechterstudien, insbesondere Intersektionalität und Postkategorialität, Gewalt im Geschlechterverhältnis, Antidiskriminierungsrecht und Rechtssoziologie.

Am 26. Februar 2020 wurde sie von der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin für das Amt einer Richterin am Landesverfassungsgericht Berlin nominiert und am 5. März 2020 gewählt. Ihre Amtszeit endet 2027.

Ämter und Mitgliedschaften

Positionen

Die Juristin forderte 2021 eine Alternative zum gegenwärtigen Abtreibungsrecht und stellt diese Forderung unter die Überschrift Reproduktive Gesundheit statt Strafverfolgung. Die Alternative müsse mit einem Zugang zu Verhütungsmitteln, Hebammenversorgung sowie sicherer und gewaltfreier Geburt verbunden sei. Außerdem sei ein effektives Verbot der Sterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten durchzusetzen. Eine kinderfreundliche und inklusive Gesellschaft sei das Ziel.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung glossierte der FAZ-Herausgeber Jürgen Kaube ihre Ansicht, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland geltende Gesetze missachte. In „Kunde“ als Überschrift einer Formularspalte hatte der Bundesgerichtshof keine Diskriminierung einer Sparkassenkundin erkennen können. Die folgende Verfassungsbeschwerde war vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Mit einem Gutachten für die Stadt Hannover hat die Juristin den Gebrauch des Gendersternchens gerechtfertigt. Der Verein Deutsche Sprache hat ihr dafür den Titel Sprachpanscher des Jahres verliehen.

Schriften (Auswahl)

  • als Herausgeberin mit Lena Foljanty: Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch. Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2235-0.
  • Einheit aus Erkenntnis? Zur Unzulässigkeit der verfassungskonformen Gesetzesauslegung als Methode der Normkompatibilisierung durch Interpretation. Berlin 2009, ISBN 978-3-428-12813-6.
  • als Herausgeberin: Menschenrechte und Geschlecht. Baden-Baden 2014, ISBN 3-8487-1637-2.
  • als Herausgeberin: Regulierungen des Intimen. Sexualität und Recht im modernen Staat. Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-11748-1.
  • Staatliche Schutzpflichten gegen «Gehsteigbelästigungen». djbZ (Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes), 2017, S. 11–12.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Lebenslauf — Prof. Dr. Ulrike Lembke. Abgerufen am 4. Oktober 2021.
  2. Der Tagesspiegel: Nach Eklat bei Richter-Wahl - Linksfraktion präsentiert neue Kandidatin vom 26. Februar 2020.
  3. Linksfraktion nominiert Prof. Dr. Ulrike Lembke für die Wahl zur Richterin am Verfassungsgericht von Berlin. Abgerufen am 4. Oktober 2021.
  4. Robert Kiesel: Berliner Abgeordnetenhaus wählt Ulrike Lembke zur Verfassungsrichterin. In: Der Tagesspiegel Online. 5. März 2020, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 4. Oktober 2021]).
  5. 1 2 3 LTO: Schwangerschaftsabbruch: Immer noch ein Tötungsdelikt - Seite 3. Abgerufen am 4. Oktober 2021.
  6. Oliver Tolmein: 150 Jahre Paragraph 218: Anatomie der besseren Hoffnung. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 4. Oktober 2021]).
  7. Jürgen Kaube: Menschinwürde. FAZ Nr. 294, 17. Dezember 2021, S. 11.
  8. HU-Gutachten bestätigt: Geschlechtergerechte Verwaltungssprache ist rechtskonform
  9. Gefälligkeitsgutachten und Scheinargumente für die Stadt Hannover
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