Naturschutzgebiet „Untere Hellebarten “

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Blaubeuren, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 29 ha
Kennung 4.278
WDPA-ID 165997
Geographische Lage 48° 24′ N,  49′ O
Einrichtungsdatum 23. Dezember 1996
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Die Unteren Hellebarten sind ein mit Verordnung vom 23. Dezember 1996 durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Blaubeuren.

Lage

Das Naturschutzgebiet Untere Hellebarten liegt im Blautal unmittelbar nordöstlich von Gerhausen an der Donautalbahn. Naturräumlich gehört es zur Mittleren Flächenalb.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems, bestehend aus Kalkmagerrasen, Wiesen, Hecken, Brachen, Saumgesellschaften, Wald und Felsstandorten, als Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzen‑ und Tierarten.“

Landschaftscharakter

Das Schutzgebiet liegt am südexponierten, linken Talhang des Blautals. Im Westen im Gewann Eichhalde befinden sich Kalkmagerrasen und Magerwiesen, im zentralen Teil eine offene Felswand mit Pionierrasen und Magerrasen und an der Rothalde im Osten eine Wacholderheide. Oberhalb schließt ein geschlossener Waldbestand an. Im Süden verläuft die Trasse der Donautalbahn durch das Gebiet.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das Gebiet ist eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Blaubeuren und ist Bestandteil des FFH-Gebiets Blau und Kleine Lauter sowie des Vogelschutzgebiets Täler der Mittleren Flächenalb.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 210–211.
Commons: Naturschutzgebiet Untere Hellebarten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Untere Hellebarten« vom 23. Dezember 1996 (GBl. v. 28.02.1997, S. 65). Abgerufen am 27. August 2021.
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