Ein Untergänger war ein Grenzsteinsetzer im Auftrag der örtlichen Gerichtsbarkeit oder des Magistrats vom 13. bis zum 18. Jahrhundert im Südwesten Deutschlands.

Die Untergänger waren auch zur Überwachung der Gemarkungsgrenzen und Liegenschaften zuständig und somit Amtspersonen. Allgemein spricht man von Feldgeschworenen, siehe dort.

Einzelnachweise

  1. Von alten Marksteinen, Marksteinzeugen und Untergängern in Sindelfingen (Memento des Originals vom 18. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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