Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VkM) | |
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Rechtsform | eingetragener Verein |
Sitz | Dortmund |
Zweck | Gewerkschaft |
Vorsitz | Jörg Kamps |
Website | vkm-d.de |
Die Verbände kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm) verstehen sich als Arbeitnehmervereinigungen mit gewerkschaftlichen Aufgaben, ohne jedoch alle gewerkschaftlichen Rechte wahrnehmen zu können. Ihre Mitglieder sind in der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Diakonischen Werk tätig, die von den vkm beraten und unterstützt werden. Sie sind aktiv in den arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen, die teilweise auch für den Bereich der Diakonie das Arbeitsrecht setzen.
Organisation
Unter dem Dach der Vereinigung kirchlicher Mitarbeitendenverbände (vkm-d) sind folgende selbstständige Landesverbände zusammengeschlossen:
- vkm Bayern
- vkm Braunschweig
- vkm Hannover
- vkm Mitteldeutschland
- vkm Oldenburg
- vkm Rheinland – Westfalen-Lippe
Daneben gibt es den Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM Hessen und Nassau).
Der frühere Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nordelbien wurde 2003 Mitglied des vkm Deutschland, der durch Zusammenschluss der vkm Landesverbände Baden, Kurhessen-Waldeck und Nordelbien gegründet wurde. Am 1. Mai 2013 benannte er sich um von „vkm Deutschland“ in „Kirchengewerkschaft“.
Alternativen zu den vkm sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft im DGB und die mit DGB-Gewerkschaften kooperierende Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD).
Kritik
Das SWR-Politmagazin Report Mainz berichtete am 28. April 2008, wie das Diakonische Werk kritische Mitarbeitervertreter in den arbeitsrechtlichen Kommissionen, die sich gegen Leiharbeit und Lohndumping wenden, gegen willfährige Mitarbeitervertreter aus dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzt.