Die Verfassungen Äthiopiens sind vier zwischen 1931 und 1995 erlassene Verfassungen Äthiopiens sowie die Verfassungen der einzelnen Regionen des Landes.
Historische Verfassungen
Die erste Verfassung Äthiopiens war die Verfassung des Kaiserreichs Abessinien von 1931. Sie wurde im Juli 1931 auf Initiative des Kaisers Haile Selassie in Kraft gesetzt und schränkte die Macht des Machthabers nur unwesentlich ein. Sämtliche drei Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative – unterstanden dem Kaiser. Diese Verfassung basierte auf der Meiji-Verfassung des Japanischen Kaiserreichs.
1955 wurde von Haile Selassie eine neue Verfassung, die Verfassung des Kaiserreichs Äthiopien von 1955, in Kraft gesetzt. Sie demokratisierte das Land nur wenig, beschleunigte den Zentralisierungsprozess und enthielt einige Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte.
Eine vorgeschlagene Revision der Verfassung von 1955 wurde 1974 veröffentlicht, hatte allerdings keinen legalen Rechtsstatus und wurde bald in den Wirren des Militärputsches desselben Jahres unter Mengistu Haile Mariam vergessen.
Nach einer langen Phase der kommunistischen Derg-Militärdiktatur wurde 1987 die Verfassung der Volksdemokratischen Republik Äthiopien in Kraft gesetzt, die den Herrschaftsanspruch der 1984 gegründeten sozialistischen Arbeiterpartei Äthiopiens manifestierte und das Land formal in eine Volksrepublik umwandelte.
Heutige Verfassungen
Nach dem Sturz der Militärregierung und der Machtübernahme der Revolutionären Demokratischen Front der Äthiopischen Völker, einer Parteienkoalition unter Führung der Volksbefreiungsfront von Tigray, wurde im Jahr 1991 Äthiopien zunächst eine zentralistische Republik. 1995 wurde die bis heute geltende, föderalistische, Äthiopische Verfassung erlassen, die zum ersten Mal in der Geschichte Äthiopiens allen größeren Volksgruppen des Landes Teilhabe an der politischen Macht versprach und dem Land den Namen Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gab.
Jede der neun Regionen hat seither auch seine eigene Verfassung. Über deren Einhaltung wacht der äthiopische Verfassungsrat.