Als Vergabeordnung beziehungsweise Vergabe- und Vertragsordnung werden bzw. wurden im deutschen Vergaberecht folgende drei Klauselwerke für Vergaben bezeichnet:

Die VOF und VOL sind im April 2016 in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen.

Entwicklung des Begriffes

Der Ausdruck „Vergabeordnung“ ist an die Stelle der älteren Bezeichnung „Verdingungsordnung“ getreten. Der zusammengesetzte Begriff „Vergabe- und Vertragsordnung“ macht deutlich, dass die so bezeichneten Regelwerke neben Bestimmungen über das Vergabeverfahren (Teil A) auch einen Teil B umfassen, der Regelungen über den mit dem beauftragten Vertragspartner abzuschließenden Vertrag enthält.

Siehe auch

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