Der Begriff Verpackungsgruppe (VG oder VPG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).

Einzelnachweise

  1. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR 2011; Kapitel 1.2; Begriffsbestimmungen und Masseinheiten.

Literatur

  • Uwe Hildach / Wolfgang Spohr / Jürgen Werny: Basiskurs. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, 13. Aufl., München 2011, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 978-3-574-23205-3, S. 35.
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