Der Vertrag von Sèvres mit dem Königreich Jugoslawien, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei, geschlossen am 10. August 1920 in Sèvres mit den im Ersten Weltkrieg siegreichen alliierten Hauptmächten, war einer von acht Verträgen, die an diesem Tag in Sèvres unterzeichnet wurden. Diese auch als Mitteleuropäischer Grenzvertrag bezeichnete völkerrechtliche Vereinbarung legte die neuen Grenzen nach dem Vertrag von Trianon und dem Vertrag von Saint-Germain fest und bestätigte die Souveränität der neuen Staaten auf den ihnen neu zugesprochenen Territorien.

Der Vertrag regelte die umstrittene Grenzziehung zwischen dem SHS-Staat und Rumänien im Banat. In Kapitel 3 wurde die Grenze zwischen Polen und Rumänien, das die gesamte Bukowina erhielt, festgelegt. Die Tschechoslowakei wiederum vereinbarte mit Rumänien einen Gebietsaustausch in der Karpatenukraine.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutsches Auswärtiges Amt (Hrsg.): Die acht Verträge von Sèvres. Gezeichnet in Sèvres am 10. August 1920. (=Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen, Teil 12) Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte, Berlin 1921.
  2. Marcel Mitrasca: Moldova. A Romanian province under Russian rule. Diplomatic history from the archives of the great powers. Algora Publishing, New York 2002, ISBN 1-892941-86-4, S. 275.
  3. Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 232f.
  4. Hans-Heinrich Rieser: Das rumänische Banat. Eine multikulturelle Region im Umbruch. Geographische Transformationsforschungen am Beispiel der jüngeren Kulturlandschaftsentwicklung in Südwestrumänien. (=Schriftenreihe des Instituts für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde. Band 10), Steiner, Stuttgart 2001, ISBN 3799525106, S. 86.
  5. Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Grossrumäniens 1918–1944. Verlag Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56585-0, S. 114.
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