Vogelschutzgebiet (SPA)
„Vogelinsel Max-Eyth-See“

Wildgänse am Max-Eyth-See

Lage Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537869
Natura-2000-ID DE-7121-441
Vogelschutzgebiet 3,014 ha
Geographische Lage 48° 50′ N,  13′ O
Meereshöhe 214 m
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Das Gebiet Vogelinsel Max-Eyth-See ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7121-441) in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart in Deutschland.

Lage

Das rund drei Hektar große Vogelschutzgebiet „Vogelinsel Max-Eyth-See“ liegt im nordwestlichen Bereich des Max-Eyth-Sees, eines künstlich angelegten Sees direkt am Neckar, am Fuße von Weinbergen zwischen den Stuttgarter Stadtteilen Mühlhausen und Hofen gelegen.

Beschreibung

Beschrieben wird das Schutzgebiet „Vogelinsel Max-Eyth-See“ als eine „durch gezielte Rekultivierung eines früheren Baggersees geschaffene Insel, die die ehemalige Kies- und Schottergewinnung am Neckar dokumentiert. Sie ist vom Freizeitbetrieb abgeriegelt und mit Sukzessionsstadien des Erlen-, Eschen-, Weidenauwalds bestanden.“.

Bedeutung

Auf der „Vogelinsel Max-Eyth-See“ ist das einzige regelmäßige Brutvorkommen des Nachtreihers in Baden-Württemberg.

Lebensraumklassen

Mischwald
 
8 %
Binnengewässer, stehend und fließend
 
50 %
Sonstiges (Bebauung usw.)
 
42 %

Schutzzweck

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten, im Schutzgebiet „Vogelinsel Max-Eyth-See“ nur eine Art.

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)

Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände, Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Kleinsäugern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. April bis zum 15. September.

Zugvögel

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten, im Schutzgebiet „Vogelinsel Max-Eyth-See“ ist keine Art erfasst.

Siehe auch

Commons: Max-Eyth-See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 15. Februar 2022.
  2. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
  3. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 15. Februar 2022.
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