Das Vorsorgeprinzip ist ein Prinzip der Umwelt- und Gesundheitspolitik; danach sollen die denkbaren Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge (→ Risikomanagement).
Eine einheitliche Definition des Begriffs existiert nicht.
Als Gegensatz steht dem Vorsorgeprinzip das Nachsorgeprinzip (auch „Risikoprinzip“) gegenüber, nach dem a dato wissenschaftlich belegbare Risiken betrachtet werden sollen. In einem erweiterten Sinn kommt das Vorsorgeprinzip auch in Bereichen außerhalb der beiden genannten Politikbereiche zum Einsatz, z. B. in der Sicherheitspolitik.
Allgemeines
Die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro konkretisiert das Vorsorgeprinzip in Kapitel 35 Absatz 3 der Agenda 21:
„Angesichts der Gefahr irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen, Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als Ausgangsbasis dienen.“
Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden. Oder, um es in den Worten des Philosophen Hans Jonas zu sagen:
„Der schlechten Prognose den Vorrang zu geben gegenüber der guten, ist verantwortungsbewußtes Handeln im Hinblick auf zukünftige Generationen.“
Geschichte
Einzug in die Politik hielt das Vorsorgeprinzip Anfang der 1970er Jahre. 1971 wurde es im ersten Umweltprogramm der Bundesregierung als zentrales umweltpolitisches Handlungsprinzip festgelegt. Seit den 1980er Jahren findet das Vorsorgeprinzip zunehmend Eingang in die internationale Umweltpolitik. So wurde es in der von der UN-Generalversammlung beschlossenen Weltcharta für die Natur (Erd-Charta) von 1982 aufgenommen. Das Umweltschutzgesetz der Schweiz nennt es im Zweckartikel: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.“ Ebenso ist es im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von 1992 sowie in der Rio-Deklaration zu Umwelt und Entwicklung (Agenda 21) von 1992 enthalten. Das Vorsorgeprinzip findet sich in Art. 191 AEUV und wurde durch den Vertrag von Maastricht in das Europarecht eingefügt. Die EU-Chemikalienpolitik führt in der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH-VO) im Art. 1 (Ziel und Geltungsbereich) aus, dass den Bestimmungen der REACH-VO das Vorsorgeprinzip zugrunde liegt.
Grundsätze für die Anwendung des Vorsorgeprinzips
Durch das Vorsorgeprinzip ermächtigt, darf die Rechtsanwendung handeln, obwohl nicht sicher ist, dass die Handlung dem Schutzgut dient. Jede auf ihm basierende Entscheidung ist dabei trotz der unvollständigzureichenden Wissensbasis endgültig und nicht bloß vorläufig. Zwar existiert keine allgemein verbindliche Definition des Vorsorgeprinzips. Für die europäische Gemeinschaftspolitik und die auf ihr beruhenden Politiken der Mitgliedsstaaten gibt jedoch die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips einen gemeinsamen Rahmen vor, der mit den politischen Diskussionen auf der internationalen Ebene in Übereinstimmung ist.
Dort wurden zur Anwendung des Vorsorgeprinzips drei Grundsätze formuliert:
- Die Anwendung des Prinzips sollte auf einer möglichst umfassenden wissenschaftlichen Bewertung beruhen, in der auch das Ausmaß der wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt wird
- Vor jeder Entscheidung für oder gegen eine Tätigkeit sollten die Risiken und die möglichen Folgen einer Untätigkeit bewertet werden
- Sobald die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der Risikobewertung vorliegen, sollten alle Betroffenen in die Untersuchung der verschiedenen Risikomanagement-Optionen einbezogen werden.
Kritik
Die einfachste Kritik am Vorsorgeprinzip verweist darauf, dass die Ressourcen beschränkt sind und es somit nicht möglich ist, gegen alle potentiellen Risiken Maßnahmen zu ergreifen, da diese im Allgemeinen mit Kosten verbunden sind. Ferner wird oft angeführt, dass viele wichtige Technologien, die den Menschen ein angenehmeres oder gesünderes Leben ermöglichen, sich nicht etabliert hätten, wenn sie dem Vorsorgeprinzip unterworfen gewesen wären (wie z. B. Antibiotika oder Autos). Der US-amerikanische Rechtswissenschaftler und Ökonom Cass Sunstein differenziert zwischen den verschiedenen Formulierungen des Vorsorgeprinzips. Während es Versionen gibt, „gegen die keine vernünftige Person etwas einwenden könnte“, wendet er sich gegen zu starke bzw. enge Formulierungen des Prinzips. Er argumentiert, dass das Vorsorgeprinzip in einer engen Formulierung bzw. Auslegung gar nicht mehr als Entscheidungsbasis für regulatorisches Handeln dienen kann, da jede mögliche Handlungsoption Risiken nach sich zieht und das Vorsorgeprinzip in einer engen Auslegung somit alle Optionen ausschließen würde. Nach Sunstein hat sich gezeigt, „dass das Vorsorgeprinzip in seiner engsten Form inkohärent ist und dass es klar identifizierbare Eigenschaften des menschlichen Denkens gibt, die ihm fälschlicherweise den Anschein verleihen, Orientierung zu bieten.“ In der Sicherheitspolitik ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips besonders problematisch, da eine überzogene Risikowahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. nach Terroranschlägen) zu einer übermäßigen und unverhältnismäßigen Einschränkung von Bürgerrechten führen kann.
Verhandlungen über Freihandelsabkommen
Diese Regelung steht im Widerspruch zu dem in den Vereinigten Staaten und Kanada geltenden Wissenschaftsprinzip und ist daher ein Diskussionspunkt in den Geheimverhandlungen zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
Literatur
- Thomas Derungs: Selektive Blindheit. Befürchtungen der Öffentlichkeit und Sicherheitsentscheidungen nach dem Vorsorgeprinzip. In: Forum Recht. Nr. 3, 2008, S. 101–103 (forum-recht-online.de [PDF]).
- Europäische Umweltagentur (Hrsg.): Late Lessons from Early Warnings. The Precautionary Principle 1896–2000 (= Environmental Issue Report. Band 22). 2002, ISBN 92-9167-323-4 (englisch, europa.eu).
- Europäische Umweltagentur/Umweltbundesamt (Hrsg.): Späte Lehren aus frühen Warnungen. Das Vorsorgeprinzip 1896–2000. (umweltbundesamt.de [PDF]).
- Poul Harremoës, David Gee, Malcolm MacGarvin, Andy Stirling, Jane Keys, Brian Wynne, Sofia Guedes Vaz (Hrsg.): The Precautionary Principle in the 20th Century. Late Lessons from Early Warnings. Earthscan, London/New York 2002, ISBN 978-1-85383-892-7 (englisch, Review: Nature. Band 419, Oktober 2002, S. 433).
- Werner Miguel Kühn: Die Entwicklung des Vorsorgeprinzips im Europarecht. In: Zeitschrift für europarechtliche Studien. Band 4, 2006, S. 487–520.
- David Magnus: Risk Management versus the Precautionary Principle. Agnotology as a Strategy in the Debate over Genetically Engineered Organisms. In: Robert N. Proctor, Londa Schiebinger (Hrsg.): Agnotology. The Making and Unmaking of Ignorance. Stanford University Press, Stanford 2008, S. 250–265 (englisch).
- Gary E. Marchant, Kenneth L. Mossman: Arbitrary and Capricious. The Precautionary Principle in the European Union Courts. American Enterprise Institute Press, 2004, ISBN 0-8447-4189-2 (englisch, PDF (Memento vom 1. Oktober 2009 im Internet Archive)).
- Kai Peter Purnhagen: The Behavioural Law and Economics of the Precautionary Principle in the EU and Its Impact on Internal Market Regulation. In: Journal of Consumer Policy. Band 37, 2014, S. 453–464., doi:10.1007/s10603-014-9261-5 (englisch).
- Cass R. Sunstein: Laws of Fear. Beyond the Precautionary Principle. Cambridge University Press, New York 2005, ISBN 0-521-84823-7 (englisch, deutsch: Gesetze der Angst. Jenseits des Vorsorgeprinzips. Suhrkamp, 2007, ISBN 3-518-58479-0).
- Umweltbundesamt (Deutschland) (Hrsg.), Februar 2004: Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000. (umweltbundesamt.de: Download & Link zu englischer Version im EU Bookshop)
- Sascha Werner: Das Vorsorgeprinzip. Grundlagen, Maßstäbe und Begrenzungen. In: Umwelt- und Planungsrecht. Band 21, Nr. 9, 2001, ISSN 0721-7390, S. 335–340.
Einzelnachweise
- 1 2 Cass R. Sunstein: Gesetze der Angst. Jenseits des Vorsorgeprinzips. 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-518-58479-8, S. 300 ff.
- ↑ Das Prinzip Verantwortung, S. 70; zitiert nach Hermann H. Hahn und Thomas W. Holstein: Risiko und Verantwortung in der modernen Gesellschaft. Springer Spektrum, 2014, S. 8.
- ↑ Art. 1 Abs. 2, Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz. (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01).
- ↑ Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2000 zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips.
- 1 2 Cass R. Sunstein: Gesetze der Angst. Jenseits des Vorsorgeprinzips. 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-518-58479-8, S. 42.
- ↑ John D. Graham: Decision-analytic refinements of the precautionary principle. In: Journal of Risk Research. Band 4, 2001, S. 127 ff., doi:10.1080/13669870010005590 (englisch).
- ↑ Sandy Starr: spiked-risk | Article | Science, risk and the price of precaution. In: lmtf.org. Abgerufen am 27. Dezember 2018 (englisch).
- ↑ Julian Morris: Defining the Precautionary Principle. In: Rethinking Risk and the Precautionary Principle. Butterworth-Heinemann, 2000, ISBN 978-0-7506-4683-3, S. 1–21 (englisch).
- ↑ Cass R. Sunstein: Gesetze der Angst. Jenseits des Vorsorgeprinzips. 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-518-58479-8, S. 32.
- ↑ Cass R. Sunstein: Gesetze der Angst. Jenseits des Vorsorgeprinzips. 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-518-58479-8, S. 158.
- 1 2 Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln, foodwatch, 21. Juni 2016.
- ↑ Katharina Grimm: TTIP Leak: Was Sie über das Freihandelsabkommen wissen müssen. In: Stern.de. 2. Mai 2016