Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in anderer Rechtsform. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.

Das Amt des Vorstandsvorsitzenden – eine Leitungsfunktion – ist nicht zu verwechseln mit dem des Vorstandssprechers, der den Vorstand lediglich nach außen hin vertritt.

Regelungen

Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor, sofern die Satzung oder Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. Ausdrückliche Regelungen für eine herausgehobene Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht; die Möglichkeit, einen Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, ergibt sich einzig aus § 84 Abs. 2 AktG, die nicht auf einen Ausschuss im Aufsichtsrat delegiert werden kann (vgl. § 107 Abs. 3, S. 2 AktG). Das Gesetz verwendet den Begriff des „Vorsitzenden“, nicht aber den des „Sprechers“.

Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat (nicht aber gleichzeitig), was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen hierzu finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, manchmal – vor allem bei Banken – einen Vorstandssprecher.

Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden ernennen. Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn die Satzung der Aktiengesellschaft oder die Geschäftsordnung des Vorstands dies vorsieht. Er kann die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, insbesondere Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung weitere Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-directeur général (PDG).

Vorstandsvorsitzende in Deutschland

Zu den Spitzenverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 40 DAX-Unternehmen. Diese sind durch eine Novellierung des HGB und durch das VorstOG ab dem Geschäftsjahr 2006 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet. Spitzenverdiener 2009 unter den DAX-Vorständen war der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog eine Jahresvergütung von 9,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Jürgen Großmann mit 9,2 Mio. Euro. Siemens-Chef Peter Löscher verdiente 7,1 Mio. Euro. Die angeführten Bezüge errechnen sich aus den oft relativ geringen Fixbezügen und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein Mehrfaches übertreffen können. Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.

Seit dem 19. Dezember 2022 ist Oliver Blume der einzige Vorstandsvorsitzende, der zwei DAX-Unternehmen gleichzeitig führt: Porsche und Volkswagen.

Liste der Vorstandsvorsitzenden der 40 DAX-Unternehmen

Unternehmen Vorstandsvorsitzender (wenn nicht anders angegeben)
AdidasBjørn Gulden
AirbusGuillaume Faury
AllianzOliver Bäte
BASFMartin Brudermüller
BayerBill Anderson
BMWOliver Zipse
BrenntagChristian Kohlpaintner
CommerzbankManfred Knof
Continental AGNikolai Setzer
CovestroMarkus Steilemann
Delivery HeroNiklas Östberg
Deutsche BankChristian Sewing
Deutsche BörseTheodor Weimer
Deutsche PostTobias Meyer
Deutsche TelekomTimotheus Höttges
Deutsche WohnenMichael Zahn
E.ONLeonhard Birnbaum
FreseniusMichael Sen
HeidelbergCementDominik von Achten
HenkelCarsten Knobel
HelloFreshDominik Richter, Thomas Griesel
InfineonJochen Hanebeck
Mercedes-Benz GroupOla Källenius
MerckBelén Garijo (Vorsitzende der Geschäftsführung)
MTU Aero EnginesReiner Winkler
Münchener RückJoachim Wenning
Porsche SEHans Dieter Pötsch
PorscheOliver Blume
QiagenThierry Bernard
RheinmetallArmin Papperger
RWEMarkus Krebber
SAPChristian Klein
SartoriusJoachim Kreuzburg
SiemensRoland Busch
Siemens EnergyChristian Bruch
Siemens HealthineersBernd Montag (Vorsitzender der Geschäftsführung)
SymriseHeinz-Jürgen Bertram
VolkswagenOliver Blume
VonoviaRolf Buch
ZalandoRobert Gentz, David Schneider

Vereinigte Staaten

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar, jedoch hat der CEO eine stärkere Stellung gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern inne als ein Vorstandsvorsitzender gegenüber den sonstigen Vorstandsmitgliedern.

Siehe auch

Wiktionary: Vorstandsvorsitzender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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