Die Feuerungswärmeleistung, Feuerungsleistung, Wärmebelastung oder Brennerleistung QF ist der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeitintervall zugeführt werden kann. Aus der Feuerungswärmeleistung ergibt sich nach Abzug der diversen Verluste der Heizanlage deren Wärmeleistung.
Die obige Definition der Feuerungswärmeleistung stammt aus: § 2 "Begriffsbestimmungen" der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
(Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
Beispiel: Der untere Heizwert Hu von Heizöl EL nach DIN 51603-1 beträgt 10,08 kWh/l. Können in einer Feuerungsanlage – z. B. einer Heizanlage – dauerhaft 9,92 l Heizöl je Stunde verfeuert werden, beträgt die Feuerungswärmeleistung der Heizanlage 100 kW.
Literatur
- Ulrich Büdenbender, Wolff Heintschel von Heinegg, Peter Rosin: Energierecht. Recht der Energieanlagen, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-015770-5.
Weblinks
- Berechnungsformel für Abgaswerte (abgerufen am 2. Januar 2020)
- Feuerungswärmeleistung bei Holzfeuerungen (abgerufen am 2. Januar 2020)
- BHKW-Grundlagen (abgerufen am 2. Januar 2020)
- Novellierung der 1.BImSchV – neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel (abgerufen am 2. Januar 2020)
- Rechtliche Rahmenbedingungen (abgerufen am 2. Januar 2020)
Fußnoten
- ↑ Prof. Dr.-Ing. Martin Dehli, Fachhochschule Esslingen (FHTE), Hochschule für Technik Fachbereich Versorgungstechnik und Umwelttechnik: Die Modernisierung von Heizung und Trinkwassererwärmung - ein Beitrag zum Energiesparen und zum Umweltschutz, Informationsschrift der Stadtwerke Esslingen GmbH; In: HS-Esslingen.de. Abgerufen im Oktober 2020