Walter Hermann Julius Friedrich Schulz (* 2. September 1897 in Kolberg; † 2. Juli 1934 in Stettin) war ein deutscher SA-Führer und Opfer des Röhm-Putsches.
Leben und Tätigkeit
Schulz war ein Sohn des Kaufmanns August Friedrich Hermann Schulz (1859–1937) und seiner Frau Anna Wilhelmine Antonie, geb. Bertinetti (1872–1927). In seiner Jugend nahm Schulz am Ersten Weltkrieg teil. Bei Kriegsende schied er als Oberleutnant aus der Armee aus. Seit 1919 gehörte Schulz dem Freikorps Rossbach an. 1920 war er als Freund von Edmund Heines in die Vorgänge um den Fememord an dem Landarbeiter Willi Schmidt beteiligt, der 1927 den Gegenstand des sogenannten Stettiner Fememordprozesses bildete. Schulz selbst wurde im Rahmen der Verfolgung des Mordes an Schmidt wie Heines in Haft genommen, musste aber schließlich aus Mangel an Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
In den Jahren der Weimarer Republik verdiente Schulz seinen Lebensunterhalt als Kaufmann und Prokurist. Politisch tat er sich bis 1933 nicht mehr hervor: Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 trat Schulz zum 1. Mai 1933 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.853.763) ein. Außerdem wurde er Mitglied der Sturmabteilung (SA), in der er im Sommer 1933 im Rang eines SA-Sturmbannführers die Funktion eines Adjutanten des als Oberführer zum Stab von Schulzs altem Freund Heines, zu diesem Zeitpunkt Führer der SA-Gruppe Schlesien, gehörenden ehemaligen Freikorpsführer Hans Peter von Heydebreck bekleidete.
Nach der im September 1933 erfolgten Ernennung Heydebrecks (offizieller Dienstantritt zum 15. September 1933) zum Führer der SA-Gruppe Pommern begleitete Schulz ihn nach Stettin, dem Sitz der Führung der Gruppe. Mit Wirkung zum 1. Dezember 1933 wurde Schulz schließlich zum Stabsführer der rund 200.000 Mann umfassenden Gruppe ernannt.
Am 30. Juni oder 1. Juli 1934 wurde Schulz anlässlich der Röhm-Affäre verhaftet. Laut seiner Todesurkunde beim Standesamt Stettin vom 14. Juli 1934 starb er um 1.45 Uhr morgens am 2. Juli 1934 in der Falkenwalder Straße in Stettin. In der offiziellen Totenliste der zur Röhm-Affäre wurde kein Todesort für ihn angegeben.
Am 14. August 1934 ersuchte Gruppenführer Friedrich um die Einleitung eines Hochverratsverfahrens gegen den SA-Standartenführer Doelger, was er damit begründete, dass dieser „intime Beziehungen“ zu „Heydebreck, Spreti, Schulz und Karpenstein“ unterhalten und „deshalb von deren Plänen gewusst habe“. Aus angeblich bei Schulz gefundenen Akten soll zudem hervorgegangen sein, dass die SA-Standarte 9 den Auftrag gehabt habe, die Kolberger und Belgarder Kasernen zu besetzen.
Zum 7. Juli 1934 wurde Schulz posthum unter Enthebung von seiner bisherigen Dienststellung und unter Aberkennung seines Dienstgrades aus der SA ausgeschlossen.
Siehe auch
Literatur
Forschungsliteratur:
- Otto Gritschneder: "Der Führer hat sie zum Tode verurteilt" Hitlers Röhm-Putsch-Morde vor Gericht, 1993.
Nichtwissenschaftliches Schrifttum:
- "Gruppenführer von Heydebreck begeistert empfangen", in: Pommersche Zeitung vom 16. September 1933.
Einzelnachweise
- ↑ Standesamt Kolberg: Geburtsregister Nr. 404/1897.
- ↑ Robert Thevoz, Hans Branig: Die Geheime Staatspolizei in den Preussischen Ostprovinzen 1934–1936. Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten (Darstellung/Quellen), Grote, Köln und Berlin, 1974 (=Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz; Bd. 11), Bd. 2, S. 290.
- ↑ Robert Thevoz, Hans Branig: Die Geheime Staatspolizei in den Preussischen Ostprovinzen 1934–1936. Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten (Darstellung/Quellen), Grote, Köln und Berlin, 1974 (=Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz; Bd. 11), Bd. 2, S. 287.
- ↑ Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 26, S. 11.