Wamberg
Koordinaten: 47° 29′ N, 11° 9′ O
Höhe: 996 m ü. NHN
Fläche: 13,5 km²
Einwohner: 267 (25. Mai 1987)
Bevölkerungsdichte: 20 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Mai 1978
Postleitzahl: 82467
Vorwahl: 08821

Das Kirchdorf Wamberg ist ein Gemeindeteil des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Oberbayern) auf 996 m ü. NHN. Der Ort liegt auf der Nordseite des Wamberg-Sattels, einer Bergkette im Werdenfelser Land mit dessen höchster Erhebung dem gleichnamigen Berg Wamberg.

Von der Talstation der Eckbauerbahn führt ein Wanderweg zum Dorf, ebenso wie vom Berg Eckbauer selbst.

Geschichte

Wamberg wird erstmals im 12. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Aus zwei Schwaigen entwickelte sich das heutige bäuerliche Haufendorf in 996 m Höhe. Es besteht aus neun Einfirsthöfen überwiegend des 18. und 19. Jahrhunderts mit verputzten Wohnteilen und kleinen Nebengebäuden. Einheitliche Dachdeckung mit Legschindeln bestimmte lange Zeit das Ortsbild in besonderer Weise. Seit 1625 gehört Wamberg zur Pfarrei Partenkirchen. Die Kirche wurde 1721 anstelle einer älteren Kapelle erbaut. Bis zum 30. April 1978 war Wamberg eine eigenständige Gemeinde, dann erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Bayern die Eingemeindung nach Garmisch-Partenkirchen.

Kirche St. Anna

Die Kirche entstand im Jahr 1720 und wurde am 11. September 1721 durch den Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck geweiht. In der Mitte des 18. Jahrhunderts baute Anton Lid aus Partenkirchen einen Beichtstuhl ein; 1843 kam eine Orgel von Joseph Pröbstl hinzu. Im Inneren befindet sich ein Hochaltar des Bildhauers Andreas Onich, der Anna selbdritt darstellt. Über dem Hochaltar befindet sich ein Bild der Heiligen Familie. An den Seiten sind Figuren des Heiligen Rochus und Heiligen Sebastians, der Heiligen Notburga und des Heiligen Isidor in Kostümen der damaligen Zeit zu sehen. Das Bauwerk wird im 21. Jahrhundert mit Hilfe von Fördermitteln von Privatpersonen saniert. Im Sommer 2020 sollen die Glocken restauriert werden.

Gemeindeteile der früheren Gemeinde

Gemeindeteile auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde und heutigen Gemarkung Wamberg sind Eckbauer (Eck), Vordergraseck, Mittergraseck, Hintergraseck, Gschwandt, Höfle, Schlattan und Kaltenbrunn. Kaltenbrunn ist etwa seit Mitte des 20. Jahrhunderts der größte Ort.

Die Bevölkerung der einzelnen Ortsteile zu verschiedenen Volksszählungsständen:

Schlüssel Gemeindeteil Typ Bev.
1875
Bev.
1925
Bev.
6. Juni 1961
Bev.
27. Mai 1970
Bev.
25. Mai 1987
006Eckbauer (Eck)Einöde1122111
010GschwandtEinöde910658
011HintergraseckWeiler1628151112
012HöfleWeiler1514142727
KainzenbadEinöde4
014KaltenbrunnDorf134171112111
018MittergraseckEinöde161714114
ReintalEinöde9
026SchlattanDorf1827494736
031VordergraseckWeiler2023224032
032WambergKirchdorf5048373536
Wambergehemalige Gemeinde170219250299267

Sehenswertes

Bauwerke

Siehe Liste der Baudenkmäler in Wamberg

Alte Baumriesen

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Commons: Wamberg (Garmisch-Partenkirchen) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 578.
  2. Projekt-Service: Herzensprojekte – Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet eine genaue Suche für Förderer: den Projekt-Service, In: Monumente, Ausgabe 2/2020, S. 28–30
  3. Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand am 1. Oktober 1964 mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. Heft 260 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1964, DNB 453660959, OCLC 230947413, Abschnitt II, Sp. 104 (Digitalisat).

Anmerkungen

  1. Die topographische Bezeichnung als Dorf oder Weiler wird in Bayern gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 – 68a 1) vorgenommen: Grundsätzlich gilt jede Ansiedlung mit zehn oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf. Bei drei bis neun Wohngebäuden wird die Bezeichnung Weiler verwendet, bei ein oder zwei Wohngebäuden Einöde. Die Feststellung wird jedoch nur anlässlich einer Volkszählung bzw. einer Gebäude- und Wohnungszählung (Vollerhebung) getroffen.
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