Wasserversorgung ist die Erschließung und Bereitstellung von Trinkwasser und Betriebswasser.
Technik und Organisation
In technischer Hinsicht ist die Aufgabe der Wasserversorgung der Bau und der Betrieb von Anlagen
- zur Gewinnung von Rohwasser, z. B. aus Brunnen (siehe auch Grundwasser), Quellwasser, Oberflächenwasser aus Seen, Flüssen oder Teichen, Auffangen von Regenwasser in Zisternen,
- zur Aufbereitung des gewonnenen Rohwassers zu Trinkwasser oder Brauchwasser,
- zur Wasserverteilung, z. B. Wasserleitungen, Zwischenspeicher z. B. Hochbehälter, Pumpstationen, Druckerhöhungsanlagen,
- zur Löschwasserversorgung,
- zur Warmwasserversorgung.
In organisatorischer Hinsicht müssen die entsprechenden Strukturen für die Abwicklung dieser Maßnahmen geschaffen werden. Dies können Einzelpersonen und -unternehmen oder juristische Personen sein. Zudem wurden in einzelnen Staaten besondere Konstruktionen zur Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung eingeführt. In Österreich übernehmen diese Aufgaben die Wassergenossenschaften und Wasserverbände, in Deutschland die Kommunen oder Wasserverbände bzw. privatrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen, die zumeist mehrheitlich in Kommunalbesitz sind. In der Schweiz liegt die Wasserversorgung in der Kompetenz der Kantone. Diese delegieren den Versorgungsauftrag weiter an die Gemeinden und räumen ihnen diesbezüglich erhebliche Entscheidungsfreiheiten ein.
Der technische Rahmen der Wasserversorgung basiert in Deutschland auf dem DVGW-Regelwerk, in der Schweiz auf dem SVGW-Regelwerk und in Österreich auf dem ÖVGW-Regelwerk. Ein Water Safety Plan kann den Wasserversorger sowohl bei der Risikoanalyse und Risikobewertung unterstützen, aber auch zur Qualitätssicherung im Betrieb anregen.
In küstennahen Trockengebieten trägt auch die Meerwasserentsalzung zur Wasserversorgung bei.
Geschichte
Über antike bis mittelalterliche Wasserversorgung siehe Wasserkunst und Schöpfräder.
In Deutschland erhielt die Hansestadt Hamburg im Jahr 1848 die erste moderne Wasserversorgung, Berlin folgte 1855, Magdeburg 1859. Die meisten weiteren Städte folgten in den 1860er und 1870er Jahren. In England wurde eine Wasserversorgung bereits in den 1840er Jahren eingerichtet, Wien erhielt 1873 eine erste Hochquellenleitung aus dem Gebiet des Schneebergs. Eine zweite Hochquellenleitung aus dem Gebiet des Hochschwabs folgte von 1900 bis 1910. Dieses Aquädukt hat eine Länge von rund 170 km. Durch das Vorhandensein einer Wasserversorgung konnte die Brandbekämpfung über die Wasserentnahme aus Hydranten wesentlich schneller und mit geringerem Aufwand vorgenommen werden.
Siehe auch
Literatur
- Hanns-Peter Mederer: Das Beste ist gerade gut genug. Wie die Münchner an ihr quellfrisches Wasser kommen. In: Charivari 3–4. 1999, S. 35–37.
- Hans-Jürgen Leist: Wasserversorgung in Deutschland – Kritik und Lösungsansätze. oekom Verlag, München 2007, ISBN 978-3-86581-078-6.
- Hanno Trurnit: Geschichte(n) hinterm Hahn – Von Wasserkunst und Wasserwerk. Frank Trurnit & Partner Verlag GmbH, Ottobrunn 2006, ISBN 3-9806986-6-1.
- Shahrooz Mohajeri und Noyan Dinckal: Zentrale Wasserversorgung in Berlin und Istanbul. Einrichtung, Diffusions- und Akzeptanzprozesse im Vergleich. In: Technikgeschichte, Band 69 (2002), H. 2, S. 113–147.
Weblinks
- Martin Illi: Wasserversorgung. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Wasserversorgung in der Antike
- Frontinus-Gesellschaft: Buchreihe „Geschichte der Wasserversorgung“
- Radiovortrag von Wolfram Mauser „Das Blaue vom Globus“ über eine bessere Wasserversorgung
- DIN EN 805 | 2000-03: Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
Einzelnachweise
- ↑ Trinkwasser Schweiz (Memento vom 12. März 2005 im Internet Archive)
- ↑ NN: Die Stadt Graz – herausgegeben aus Anlaß der Achthundertjahrfeier 1928 im Selbstverlag der Stadtgemeinde Graz. S. 272.
- ↑ Franz-Josef Sehr: Der Bau der ersten Wasserleitung für Obertiefenbach. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1999. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg 1998, S. 274–276.