In der Ortsgemeinde Bechtolsheim gibt es insgesamt vier Wegekreuze. Eines davon ist als Kulturdenkmal in der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz, als „Charakteristisches Zeugnis barocker Volksfrömmigkeit“, erwähnt. Die Wegekreuze sind Anlaufpunkte der Prozession, die alle zwei Jahre an Fronleichnam stattfindet.
Liste
Bezeichnung | Lage | Baujahr | Beschreibung | Bild |
---|---|---|---|---|
Wegekreuz (Kulturdenkmal) | Langgasse (ohne Nummer, gegenüber Nr. 93)
an der Gabelung zur Weinolsheimer Straße und Dolgesheimer Straße |
1740 | Barockes Wegekreuz, das Kruzifix im Viernageltypus wurde aus Terrakotta gefertigt. Es steht auf einem profilierten Tischsockel mit Lorbeerfeston auf gerundetem Stufenunterbau. Das Postament zeigt das Wappen der Dalberger unter der Marquiskrone, welches mit 1740 bezeichnet ist. Die Inschrift, auf dem Sockel, lautet:
|
|
Friedhofskreuz (gehört zur Denkmalzone Langgasse Bechtolsheim) |
Langgasse (ohne Nummer, zwischen Nr. 11–17); Platz vor der Kirche und dem Glockenturm Lage |
1755 | Spätbarockes Friedhofskreuz mit Korpus um 1755.
Inschrift:
|
|
Kruzifix | Sulzheimer Straße 35 | 1954 | Inschrift:
Die Aufnahme entstand bei der Prozession an Fronleichnam. Auf dem Tuch steht: Gelobt sei das allerheiligste Sakrament. |
|
Kruzifix | Brückesgasse / Auf dem Teich | ohne Inschrift |
Siehe auch
Literatur
- Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz Band 20.1: Kreis Alzey-Worms. Verbandsgemeinde Alzey-Land. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesdenkmalpflege. Bearbeitet von Michael Huyer und Dieter Krienke. Wernersche Verlagsgesellschaft: Worms 2013. ISBN 978-3-88462-327-5
Weblinks
Commons: Wegekreuz (Bechtolsheim) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz; S. 80
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.